Wie Sie diese Gebühr clever umgehen:

Auslandseinsatzentgelt

Aktualisierung

Die DKB hat mittlerweile das Auslandseinsatzentgelt auch für Zahlungen mit der Visa Card für Aktiv-Kunden abgeschafft. Aktiv-Kunde ist man in den ersten 12 Monaten nach Kontoeröffnung und anschließend bei einem monatlichen Geldeingang von 700 Euro oder mehr.

Für Sie, wenn Sie das Video bis zum Ende gesehen haben: Bargeld über ATM abheben.

Bezahlt man mit der DKB Kreditkarte in anderer Währung, muss ein Währungstausch vorgenommen werden, da das Kartenkonto in Euro geführt wird.

Diesen Währungswechsel lässt sich die Bankbranche im Allgemeinen teuer von Ihnen bezahlen. Bei der DKB sind es 1,75 % vom Kartenumsatz.

Das heißt vereinfacht dargestellt:

  • Angenommen, Sie bezahlen mit der Visa Card einen Rechnungsbetrag von 100 US-Dollar – beispielsweise für ein Hotelzimmer. Zur Vereinfachung der Berechnung unterstellen wir einen Umrechnungskurs von 1 USD : 1 EUR.
  • Eigentlich müssten jetzt 100 Euro von Ihrem Kartenkonto abgebucht werden.
  • Werden auch. Oben drauf kommt jedoch noch das Auslands­einsatz­entgelt von 1,75 %.
  • Insgesamt wird Ihr Kartenkonto mit 101,75 Euro belastet.

Wir beginnen jetzt keine Diskussion, ob 1,75 % angemessen für einen standardisierten Währungstausch sind, sondern zeigen Ihnen den Weg, wie Sie dieses Auslands­einsatz­entgelt sparen und somit mehr Geld in Ihrer Reisekasse für schöne Dinge und Erlebnisse haben.

So umgehen Sie clever die Auslandsgebühr:

Folgen Sie dem Link ⇒ Bargeld abheben statt Kartenzahlung.

Weiter im DKB-Videokurs:

⇐ Geld abheben (Flughafen) | ⇑ Inhaltsverzeichnis | Erstattung von Fremdgebühren ⇒

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19 Kommentare zu “Auslandseinsatzentgelt”

  1. Marco sagt:

    Es gibt auch Kreditkarten, bei denen kein Auslandseinsatzentgeld erhoben wird, bspw. aktuell die Consorsbank Visa Card zu der zwar auch (wie bei der DKB, etc.) ein Girokonto gehört, dieses und auch die Karten kostenlos sind?

  2. Maren sagt:

    Super Artikel und klasse Video. Finde die Erklärungen prima.

  3. Rudi Bethmann sagt:

    Gebühren trotz gebührenfreier DKB-Visakarte. Ja, das gibt es! In Australien wurde ich an einem Atm aufgefordert, einen um drei Dollar höheren Betrag zu akzeptieren. Ausgezahlt wurde dann nur der ursprünglich gewünschte Betrag von 500,-$, belastet wurde mein Konto tatsächlich mit 503.- $!

    • Gregor sagt:

      Im nächsten Clip unseres DKB Videokurses erfahren Sie, wie Sie die 3 AUD wieder erstattet bekommen: Erstattung von Fremdgebühren.

      Um das in die richtige Relation zu setzen: Es gibt lediglich zwei deutsche Banken, die diese Fremdgebühren erstatten. Bei 99,9 % aller Banken, bleibt der Kunde auf den Kosten sitzen … ich kann da immer nur wieder DANKE DKB sagen 🙂

  4. Jan sagt:

    Kombinationsvorschlag: DKB Cash zum Bargeldabheben und die „gebührenfrei Mastercard Gold“ für Kartenzahlungen OHNE Auslandseinsatzentgelt und OHNE Jahresgebühr (nur für Vollzahler lohnend, die mit der Mastercard NIE Bargeld holen!).

  5. Markus sagt:

    Update:
    Als Aktivkunde entfällt bei der DKB laut aktuellem Preis-Leistungs-Verzeichnis das Auslandseinsatzentgelt.

  6. kathrin sagt:

    Hallo Gregor,
    mir ist gerade aufgefallen, das der Link unter dem Video, der zum nächsten Video zeigen sollte, auf das vorherige Video verlinkt ist. 😉
    LG

  7. Michael sagt:

    Werden bei einem Gemeinschaftskonto auch dann beide Kontoinhaber als Aktivkunden geführt, wenn nur für einen von ihnen ein monatlicher Mindesteingang von 700,00 € erfolgt. Kann in einem solchen Fall auch der andere Kontoinhaber, bei dem ein solcher Eingang nicht vorliegt, mit seiner Visa Karte im Fremdwährungsland außerhalb Europas ohne Auslandsentgeld Geld abheben?

    • Martin g sagt:

      Ja, es werden immer alle zu Aktivkunden. Selbst wenn zb nur das Gemeinschaftskonto den Mindesteingang hat.

    • Lutz Eilert sagt:

      Hallo Michael,
      wir haben seit mehreren Jahren ein Gemeinschaftskonto, Eingänge nur unter meinem Namen. Meine Frau nutzt Visa in Thailand, als Aktivkunde natürlich ohne zusätzliche Kosten.
      Gruß,
      Lutz

      • Martin g sagt:

        Vermischt zwar das Thema, aber gerade in Thailand fallen aber die „40“ Baht Abhebegebühr an, die auch Aktivkunden nicht mehr erstattet wird.

        Im banking können sie sich übrigens mit einem Klick auf „ihr Status Aktivkunde“ am Startbildschirm alle Konten anzeigen lassen, für die der Status gilt.

    • Bernard sagt:

      Ja, absolut 700 Euro / Monat auf dem gemeinsamen Konto reichen aus. Ich habe ein solches Konto bei der DKB.

    • Thorsten sagt:

      Ja das funktioniert. Interessant zu wissen:
      Wenn man noch Einzelkonten hat, dann würden die 700 auf dem Gemeinschaftskonto beide Einzelkonten auf Aktiv setzen.
      Bekommt aber ein Einzelkonto >700€ dann hat auch nur diese Person des Gemeinschaftskontos auch dort Aktivstatus, die andere teilnehmende Person NICHT.
      Deswegen ist Geldeingang auf dem Gemeinschaftskonto die wichtigste Option.

    • Sebastian sagt:

      Die Namen werden bei eingehenden Überweisungen soweit ich weiß gar nicht geprüft, von daher spielt es keine Rolle, für wen die Überweisung rein kommt.

  8. Mirko sagt:

    Hallo, kann ich bestätigen es müssen nur 700€ eingehen auf dem Hauptkonto. Somit haben dann alle Unterkonten den aktiv Status.

  9. Klaus Fournell sagt:

    Moin,
    es geht genügend Geld auf dem Gemeinschaftskonto ein – und alle drei sind Aktivkunden.

  10. stefsch sagt:

    Im Gegensatz zu einem Gemeinschaftskontozugang wird bei einem Bevollmächtigtenzugang nur mit „Hallo Hans Mustermann“ begrüßt, die Einstufung „Ihr Status: Aktivkunde bzw. Passivkunde“ ist hier gar nicht vorhanden.
    Der Nachteil für den Bevollmächtigten liegt hauptsächlich in der Nicht-Verzinsung der Visacard und in den Auslandsgebühren/Aufschlägen. Leider wird das in der Preisliste nicht so deutlich kommuniziert.
    Der Beitrag soll nur der Entscheidungsfindung bei der Wahl:
    Gemeinschaftskonto vs. Bevollmächtigtenzugang (auch mit Giro- und Visakarte!) dienen.

    • Gregor sagt:

      Klasse! Werden dem Bevollmächtigten Auslandseinsatzgebühren berechnet? Sollte eigentlich nicht sein, da es ja nicht sein Konto ist und er nur in Auftrag- und Vollmacht handelt. Die Null-Zinsen kommen wohl daher, dass man nicht seinen Sparstrump aufteilt, weil der Guthabenzins nur bis 100.000 Euro bezahlt wird. Oder liegt eine andere Erkenntnis vor?

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