Dieser Seite ist für Sie wichtig, wenn Sie nicht in Deutschland leben!

DKB Konto + Depot steuerfrei

Wenn Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht in Deutschland liegt und Sie dort auch nicht mit einem Wohnsitz gemeldet sind, unterliegen Sie nicht den deutschen Kapitalertragssteuern. Das heißt, sie brauchen keine Abgeltungssteuer und keinen Solidaritätszuschlag zu bezahlen.

Bei jeder Kontoeröffnung ist automatisch die Steuerpflicht vorgemerkt. Als Steuerausländer sollten Sie das umstellen lassen. Diese Seite zeigt, wie das bei der DKB geht und wie man sich ggf. bereits gezahlte Steuern zurückholen kann.

I. Anleitung: So stellen Sie Ihr Konto/Depot steuerfrei

Erklärung für Zwecke der Abstandsnahme vom Kapitalertragsteuerabzug

Formular: Erklärung für Zwecke der Abstandsnahme vom
Kapitalertragsteuerabzug

1. Formular herunterladen

Ihren Status als Steuerausländer teilen Sie der DKB über dieses einseitige Formular mit: http://dok.dkb.de/pdf/erklaer_abst_kest.pdf.

2. Richtig ausfüllen

In der ersten Hälfte des Formulars tragen Sie Ihre Daten zum Konto bzw. Depot, zur Person und zum Wohnsitz ein. Sogar eine separate Postanschrift kann angeben werden.

Abgabe ist in 5 Minuten erledigt!

Nun folgt die Angabe zur steuerlichen Veranlagung. Es ist wichtig, das Kreuz an der richtigen Stelle zu machen. Sollten Sie nicht in Deutschland leben und auch nicht mit einem Wohnsitz gemeldet sein, setzen Sie das Kreuz im Regelfall ganz unten. So zeigt es auch unser Muster:

Formular zur Beantragung des Status Steuerausländer bei der DKB

Lesen Sie das Formular aufmerksam und setzen Sie Ihr Kreuz als Steuerausländer richtig (Formularauszug).

3. Ausdrucken, unterschreiben, absenden

Alles richtig ausgefüllt? Dann drucken Sie das Formular aus, unterzeichnen es und senden es per Brief an:

  • Deutsche Kreditbank AG
    Bereich Internetbank International
    Postfach 11 02 68
    10832 Berlin
    Germany

Alternativ kann das Dokument gefaxt werden (+49-30-12030001) oder als eingescannter E-Mail-Anhang an die DKB (info@dkb.de) gesendet werden.

II. So holen Sie sich bereits gezahlte Steuern zurück

Musterbrief Steuererstattung DKB

Unser Musterbrief für die Steuer­erstattung darf kostenlos genutzt werden.

Oft kannten ausländische Bankkunden nicht die Möglichkeit, das DKB-Konto vom automatischen Steuerabzug befreien zu lassen. Nun stellt sich die Frage: Kann man bereits gezahlte Steuern zurückbekommen?

Ja, das ist möglich. Allerdings nicht von der DKB, denn die Bank hat ja nur im Auftrag des Finanzamts die Steuern eingezogen. Für eine Auszahlung durch die Bank gibt es keine gesetzliche Regelung.

Musterbrief exklusiv für Leser von DeutschesKonto.org

Die Steuererstattung erhalten Sie vom „Finanzamt für Körperschaften I“ in Berlin. Sie können unseren Musterbrief nutzen, um die Erstattung zu beantragen. Er muss lediglich um Ihre persönlichen Angaben ergänzt werden.

Dem Brief legen Sie

  • die Steuerbescheinigung
    (Diese finden Sie im Online-Banking-System der DKB unter „Briefkasten“ ⇒ „Steuerinformationen“ zum Download.)
  • und einen Nachweis über Ihre Steuerausländerschaft
    (Im Idealfall ist das eine Bescheinigung von Ihrem Wohnsitzfinanzamt, im Englischen häufig Certificate of Residence (CoR) genannt.)

bei.

Musterbrief öffnen

Zusammengefasst:

Als Steuerausländer unterliegen Sie nicht den deutschen Steuern auf Kapitalerträge. Das DKB-Konto ist automatisch auf „steuerpflichtig“ eingestellt. Um diesen Status zu ändern, geben Sie das oben verlinkte Formular ausgefüllt und unterschrieben ab.

Sollten von Ihrem Konto schon Steuern abgezogen worden sein, können Sie sich diese erstatten lassen. Nutzen Sie dafür unseren Musterbrief.

Wir wünschen Ihnen ein glückliches Händchen mit Ihrer Kapitalanlage in Deutschland.

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61 Kommentare zu “DKB Konto + Depot steuerfrei”

  1. Alexander K sagt:

    Hallo Redaktion,
    ich gehe ab 2016 nach Brasilien und werde hier den Wohnsitz in D abmelden. Ich werde dort zunächst für 1-1,5 Jahre unbezahlte Freiwilligenarbeit verrichten und danach in einen bezahlten Job als Angestellter wechseln.
    Bei der DKB und Comdirect habe ich Wertpapierdepots mit Aktien (Einzeltitel). Wenn ich Ihren Beitrag richtig verstehe, kann ich bei der DKB (und Comdirect?) mein Konto/Depot steuerfrei stellen lassen und muss die Einkünfte aus Dividenzahlungen und Gewinne aus Aktienverkäufen nicht mehr in Deutschalnd versteuern? In Brasilien muss ich diese Einkünfte und Gewinne aber schon angeben und versteuern, oder?
    Ich hoffe, Sie können helfen.

    • Redaktion sagt:

      Ja, genau. Das funktioniert bei DKB und Comdirect recht gut. Wir hatten heute erst nochmals mit der DKB telefonisch über dieses Thema gesprochen. Der verlinkte Antrag ist noch aktuell.

      Irgendwo gab es noch eine kleine Ausnahme (bei Aktien / Quellensteuer?). Wir wissen es nicht mehr so genau. Aber das war bei damaligen Recherche zur Erstellung der Seite so untergeordnet, dass es nicht extra aufgeführt wurde.

      • Michael Petrich sagt:

        Ich muss hier nochmals nachhaken:

        Ich bin ebenfalls Steuerausländer (seit rund einem Jahr) und habe ETFs die ich gekauft hatte, bevor ich Steuerausländer war.

        Diese haben nun einen Kursgewinn erzielt. Wenn ich diese Verkaufe dann ergibt sich logischerweise eine Gewinn, der steuerlich behandelt wird. Ist es nun so, dass man anteilig für die Kursgewinne die während der deutschen Steuerpflicht entstanden sind auch in D Steuern abführen muss?
        Oder ist man ab dem Datum des Steuerausländers für ALLE Kursgewinne von der Kapitalertragssteuer freigestellt?

  2. mcdutch sagt:

    Und wie funktioniert das nun steuerrechtlich? Ich habe bis jetzt angenommen, dass ein Steuerabkommen zwischen EU-Ländern besteht. Ich besitze Aktien und habe auf den Erlös 25 % Kest bezahlt. Nach diesem Artikel habe ich jetzt in Deutschland Steuern bezahlt, die nicht nötig gewesen wären. Muss ich bei meiner Steuererklärung jetzt kräftig nachzahlen?

  3. Siegfried Knorr sagt:

    Auf die Frage an meinen Onlinebroker Flatex, warum bei meinen Dividendeneinkünften trotz meines Steuerstatusses Steuerausländer Kapitalertragssteuer einbehalten wurde erhielt ich folgende Antwort:

    „Sehr geehrter Herr Knorr,
    vielen Dank für Ihre Email, gerne kümmern wir uns um Ihr Anliegen.
    Als Steuerausländer zahlen Sie keine Kapitalertragssteuern aus Verkäufen mit Kursgewinnen.
    Wenn Sie jedoch Zins- oder Dividendenzahlungen erhalten, wird hierfür die entsprechende Quellensteuer an das Emittentenland abgezogen, bzw. einbehalten. Im Fall Deutschland ist die Quellensteuer die Kapitalertragssteuer.
    Wir hoffen Ihnen weitergeholfen zu haben und wünschen eine erfolgreiche Restwoche.
    Mit freundlichen Grüßen
    Jan-Christoph Münch, Kundenbetreuung Flatex“

    Was ist nun richtig?
    Mit freundlichen Grüßen
    Siegfried Knorr

    • Redaktion sagt:

      Das ist richtig. Die Quellensteuer gibt es in ganz vielen Ländern.

      • Christian sagt:

        Bitte nochmal:

        Zinsen und Dividenden werden in Deutschland, unabhängig von der Steuerpflicht, als Quellensteuer automatisch besteuert?

        Lediglich Gewinne aus Verkäufen (durch Kursgewinne) bleiben bei keiner Steuerpflicht steuerfrei?

        Danke für eine Bestätigung.

        • Anders sagt:

          Sehr schade, dass diese Fragen von Christian von niemandem bestätigt wurden, denn sie stehen ja im Widerspruch zu der Aussage: „Steuerausländer sind grundsätzlich von der Kapitalertragssteuer auf Zinsen, Dividenden (außer Quellensteuer) und Veräußerungsgewinne befreit.“

          Denn wenn in Deutschland die Quellensteuer die Kapitalertragssteuer ist (lt. Flatex), gibt es ja doch keine Steuerbefreiung auf Zins/Dividendenerträge für Steuerausländer…

        • Thomas sagt:

          Diese Frage sehe ich leider auch noch nicht beantwortet:

          1). Zinsen und Dividenden in Deutschland, werden auch für Steuerausländern fällig (und als Quellensteuer automatisch abgezogen), korrekt?
          2). Lediglich Gewinne aus Verkäufen (durch Kursgewinne) bleiben für Steuerausländer steuerfrei, korrekt?

          Falls dem so ist: Wie kann ich in Fall 1). als Steuerausländer die von DE einbehaltene Quellensteuer zurückerhalten?

          Ich wohne i.d. Schweiz.

    • Gaby sagt:

      Ich habe (im Juli 2019) die gleiche Auskunft von der DKB bekommen:
      … vielen Dank für Ihre E-Mail.

      Deutsche Banken sind verpflichtet, auf Erträge aus deutschen Aktien
      – auch Aktienfonds – die deutsche Kapitalertragsteuer plus Solidaritäts-
      zuschlag an das Finanzamt abzuführen – unabhängig vom steuerlichen
      Wohnsitz des Anlegers.

      Die gezahlten Steuern können Sie gegebenenfalls im Rahmen Ihrer
      Einkommensteuererklärung geltend machen.

      Für Details hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

  4. Nivaldo Delmaschio sagt:

    Hi, sorry write in English. I’m a Italy/Brazilian citizen and I have worked in Germany for some time. I opened a DKB account while there and I still hold it. I use to withdraw cash in Brazil using my DKB international card, also paying supermarket with my Maestro card. Now I’m moving to Moldova and have a question: Can I send money from Moldova to my DKB account? I will pay tax? I’m not a resident in Germany anymore. Thanks for your help.

  5. Alex sagt:

    Was ist, wenn man das Kreuz setzt wie oben abgegeben, aber sich nach Abmeldung in D nirgendwo anders wieder anmeldet.
    Also man hat keinen nachweisbaren Wohnsitz als Dauerreisender?
    Gruß
    Alex

    • Redaktion sagt:

      Am besten individuelle Absprache mit der Bank 🙂 Vom Gesetz her reicht der Tatbestand aus, dass man nicht steuerpflichtig in Deutschland ist, um keine Steuer durch die Bank abführen zu lassen … verständlicherweise möchte die Bank sich absichern … nicht dass sie bei Falschangabe die Steuer aus ihrer Tasche zahlen muss, weil beim Kunden nichts mehr zu holen ist.

  6. Nadja sagt:

    Hallo

    ich wohne im nichtEU Ausland, besitze aber noch ein Tagesgeldkonto. Leider hab ich mein Girokonto geschlossen und bin nach Australien ausgewandert, und stelle jetzt fest dass ich für mein Tagesgeld ein Verfugungskonto benötige das auf meinen Namen läuft.
    Wo kann ich als Steuerauslander ein solches (online) einrichten wenn ich nicht mehr in Deutschland lebe?

    MfG
    Nadja

  7. Hans sagt:

    Hallo

    fuehrt die DKB auch Konten fuer in den USA steuerpflichtige Personen, inklusive dem Ausstellen der US Steuerbescheinigungen fuer Depoteinkuenfte? Was muss man bei einer Auswanderung in die USA diesbezueglich beachten, wenn man schon ein DKB Konto hat?

    Viele Gruesse,

    Hans

    • Redaktion sagt:

      Wir kennen keine einzige Bank in Deutschland, aber oder sonst im deutschsprachigen Raum (Österreich, Schweiz, Liechtenstein), die ein Wertpapierdepot für US-Steuerpflichtige führt. Das ist die neue Realität nach FACTA.

      Das DKB Cash (Girokonto + Karten) kann wie gewohnt weitergeführt werden (machen auch nicht alle Banken!), aber das Depot nicht mehr. Eine Depoteröffnung für US-Steuerpflichtige ist nicht möglich. Schade, dass wir nichts anderes dazu schreiben können.

  8. Jochen sagt:

    Guten Tag,

    kann ich mein DKB Wertpapierdepot auch weiterführen wenn mein ständiger Wohnsitz nach meiner Abmeldung aus Deutschland in Brasilien, bzw. in Paraguay (wechselweise) ist.

    Gruß

    Jochen

    • Gregor sagt:

      Ja, das können Sie!

      Rein persönliches Interesse: Wann geht es denn los nach Südamerika?

      • Jochen sagt:

        Hallo Gregor,

        ich lebe jetzt bereits seit 10 Jahren für mehrere Monate im Jahr in Brasilien oder in Paraguay.

        Bisher ist mein gewöhnicher Aufenthaltsort noch in Deutschland.

        Soll sich aber bald ändern.

        Gruß

        Jochen

        • Gregor sagt:

          Wow, das klingt interessant 🙂

          Sie können sich gerne melden, wenn Sie mal etwas „banktechnisches“ aus Deutschland benötigen 🙂

  9. Steve Rowland sagt:

    Hallo „DeutschesKonto.org“ Team,

    mich würde mal interessieren, ob man als Deutscher in den USA ohne weiteres ein Aktiendepot eröffnen kann. Wenn ja, was wird dort an Versteuerung (der daraus resultierenden Kapitalerträge) für Ausländer fällig?

    Die Frage zielt auf den Vergleich ab, wo ist es unter dem Strich günstiger, in Deutschland oder in den USA. Es gilt dabei die Annahme, es fließt nach dem Verkauf der Aktien kein Geld vom US Konto auf das DKB Konto in Deutschland.

    Der Hintergrund ist, ich plane einen längerfristigen Kapitalaufbau in den USA (zwecks Auswanderung) will jedoch nicht den Deutschen Fiskus zusätzlich (zum bereits in DE versteuerten Geld) daran teilhaben lassen, da der Kapitalaufbau in den USA vorgenommen wird und dort auch bleiben soll.

    Beste Grüße
    Steve

  10. Arash sagt:

    Hallo Freunde,
    ich habe seit 2 Jahren ein Geschäft-Konto in Deutschland, weil ich viele deutsche Kunden habe, aber weder wohne ich in Deutschland, noch habe ich eine Firma in Deutschland, bin ich steuerpflichtig oder nicht?

    Danke im Vorraus

    • Redaktion sagt:

      Wenn Sie auch Ihre Dienstleistungen nicht in Deutschland erbringen, sind Sie auch nicht steuerpflichtig hier. Glücklicherweise begründet ein Bankkonto keine Steuerpflicht. 🙂

  11. Arash sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren in Redaktion,
    Danke für die schnelle Antwort, nein ich habe ein Reisebüro im Ausland und es geht nur um die Zahlung des Reisepreises, die Dienstleistungen geschehen auch alle im Ausland, dann kann ich ohne Bedenken mein Konto in Deutschland füllen lassen und jederzeit ohne Sorge wieder mein Geld abheben? Oder bekomme ich beim Geldausfuhr aus Deutschland Probleme?

    Beste Grüße und Danke
    Arash

    • Redaktion sagt:

      Deutschland ist eins der Länder mit dem besten Bankensystemen. Es macht durchaus Sinn Geld in Deutschland zu parken oder hier anzulegen. Einige smarte Leute tun das!

      Dennoch können wir nicht in die Zukunft schauen und wissen nicht, ob sich Gesetze ändern oder es zu Krisen kommt. So sind wir tendenziell vorsichtig eingestellt und würden ab einem Kontostand von 100.000 Euro (gesetzliche Sicherungsgarantie – darüber gibt es bei vielen Banken eine weitere Garantien), überlegen ein zweites Konto bei einer anderen Bank zu öffnen. Kommt aber auch auf die Bank an. 😉

  12. MASSIMO sagt:

    Ich bin ein italienischer Staatsbürger. Wäre es möglich ein Konto bei eurer Bank zu eröffnen?

    Vielen Dank

    Massimo

    • Redaktion sagt:

      Probieren kann man das per Online-Antrag immer. Die DKB sieht ihr „Geschäftsgebiet“ hauptsächlich in Deutschland. Ergänzt um die deutschsprachigen Länder Österreich und Schweiz. Hier hat sie Strukturen aufgebaut, um einen guten Kundenservice zu bieten. Das ist gar nicht so einfach, weil wir doch sehr viele Unterschiede im Finanzwesen innerhalb der Europäischen Union haben.

  13. Keyla sagt:

    Hallo liebe Redaktion,
    es geht um meinen Bruder, der seit 2015 in China studiert. Er ist deutscher Staatsbürger und in Deutschland abgemeldet. Mein Bruder hat ein Aktiendepot bei einer deutschen Bank. Diese Bank benötigt eine aktuelle Steuernummer (TIN), die er aber als ausländischer Student in China nicht erhält. Da er grundsätzlich mit dem Service dieser Bank unzufrieden ist, möchte er gern das Depot bei einer anderen deutschen Bank übertragen. Könnte er ohne weiteres bei DKB eine Aktiendepot eröffnen?

    Danke im Voraus

    • Gregor sagt:

      Zum DKB-Depot (die Bank nennt es „DKB Broker“) wird automatisch ein DKB-Cash-Konto als Verrechnungskonto mit kostenloser Visa Card ausgestellt. Das heißt, es findet eine kleine Bonitätsprüfung statt. Wenn das passt, läuft alles wie am Schnürchen. Eine Konto- und Depoteröffnung ist grundsätzlich aus dem Ausland möglich.

  14. Angelika sagt:

    Guten Tag
    was passiert wenn ich meine Aktien mit Gewinn als Steuerausländer verkaufe und dann den Gewinn niemandem melde, auch nicht dem Land in dem ich jetzt lebe? Normaler Weise sind doch alle Banken und Finanzbehörden innerhalb der EU vernetzt? Und was kann im schlimmsten Fall passieren?

    • Gregor sagt:

      Da Sie in Deutschland offensichtlich nicht steuerpflichtig sind, haben sie von deutscher Seite nichts zu erwarten.

      Zu den steuer- oder strafrechtlichen Folgen in anderen Ländern kann und möchte ich nichts schreiben, weil ich deren Gesetze nicht so gut kenne wie unsere deutschen. Zudem wurde das Land auch nicht genannt.

      Allgemein lässt sich sagen: Es gibt Länder, in denen Auslandseinkommen nicht besteuert wird. Dann wären die Erträge für Sie komplett und legal steuerfrei. Es gibt viele Länder und dazu gehören vor allem EU-Staaten, in denen das steuerpflichtig wäre.

      Unabhängig wie groß das Entdeckungsrisiko seitens staatlicher Stellen ist, rate ich immer zur Steuerehrlichkeit. Unehrlichkeit wirkt nicht nur auf die neue Gemeinschaft, in der sie jetzt leben, sondern auch auf Sie negativ aus. Das ist das Gesetz der Anziehung!

      Mit den besten Wünschen und vielen Dank für diese wichtige Fragestellung, die sicherlich auch anderen Lesern helfen wird!

  15. Hans sagt:

    Hallo, liebe Redaktion!
    Ich bin seit vielen Jahren Steuerausländer und nicht in Deutschland steuerpflichtig. Wissen Sie, ob ich z.B. Krytowährung innerhalb der einjährigen „Spekulationsfrist“ veräußern darf, ohne wieder in Deutschland steuerpflichtig zu werden?

  16. Kaja sagt:

    Hallo liebe Redaktion,

    auch wenn der Artkel nicht mehr so ganz aktuell ist, ist es das Thema für mich leider umso mehr.
    Ich lebe derzeit in Frankreich und arbeite in deutschland. Durhc das Grenzgängerabkommen bin ich in Frankreich Lohnsteuerpflichtig und zahle in Deutschland meine Sozialabgaben. Bei der ING ist es mit einem Ausländischen Wohnsitz nicht möglich ein Depot zu eröffnen. Ist dies bei der DKB – wie ich hier rauslese – also trotzdem möglich?
    Worin liegt es begründet, dass die ING sagt, dass es Ihnen rechtlich nicht möglich is, es aber bei der DKB funktioniert?

    Vielen Dank und Grüße
    Kaja

    • Gregor sagt:

      Für die ING kann ich keine rechtsbezogenen Auskünfte geben, Kaja! Die DKB hat jedenfalls kein Problem mit einer Depotführung, wenn der Wohnsitz in Frankreich ist. Vielleicht sogar eine gute Idee 🙂

  17. Eberhard Fitzner sagt:

    Kann ich als Steuerauslaender (ich lebe und arbeite in den USA) in Deutschland ein Depot eroeffnen?

    Ich habe Einkuenfte aus frueheren Beschaeftigungen in D, die ich investieren (Aktien, ETFs, usw.) moechte.

    Ich habe ein Konto bei der DKB aber die Eroeffnung eines Depots wird abgelehnt.

  18. Reichlmeier sagt:

    Hans Jürgen
    Ich lebe in Deutschland und habe in der Schweiz ein Sparkonto, vielleicht später auch ein Depot. Bin ich nun in
    der Schweiz „Steuerausländer“, ohne dort Kapital/Zinserträge versteuern zu müssen, sowie es umgekehrt der Fall ist?
    Ich freue mich auf eine Antwort!

    Mit besten Grüßen Hans Jürgen

  19. Axel sagt:

    Ich bin deutscher und habe meinen einzigen und permanenten Wohnsitz in der Schweiz. Ich versuche herauszufinden welche Auswirkungen es haben würde wenn ich ein Depot bei der DKB zwecks Aktien und Fondskauf einrichten würde. Ich bin aufgrund von Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien beschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Ändert dies was an der Steuerfreiheit für mich als Steuerausländer? Müsste ich die Aktien und Fonds auch in der deutschen Steuererklärung für bedingt Steuerpflichtige deklarieren oder sollte es in meiner schweizer Steuererklärung ausreichen?

  20. Rob sagt:

    Hallo, ich bin vor 2 Jahren nach Schweden gezogen um hier zu arbeiten mit der Absicht in ein paar Jahren wieder nach Deutschland zurückzukehren. Gerne würde ich anfangen einen ETF Sparplan zu besparen und frage mich wie ich das am besten angehen sollte.

    Da ich noch einen Wohnsitz in Deutschland habe und ein Bankkonto bei der DKB spiele ich mich dem Gedanken die DKB als Broker zu nutzen.

    Die Gewinne, die ich über den Sparplan erziele müssen natürlich irgendwo versteuert werden. Da ich in Schweden arbeite und mich mehr als 183 Tage im Jahr dort aufhalte gehe ich davon aus, dass ich den Gewinn mit meine ETF Sparplan in Schweden versteuern muss.
    Stimmt meine Überlegung bisher? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie kompliziert ist es die Gewinne in einer ausländischen Steuererklärung korrekt anzugeben?

    Beste Grüße

  21. anam sagt:

    Mittlerweile verlangt das Finanzamt für Körperschaften I neben den oben erwähnten Anlagen (Steuerbescheinigung und Nachweis über die Steuerausländereigenschaft) auch die Erträgnisaufstellung des betreffenden Jahres sowie eine Kopie des Reisepasses / Personalausweises. Eventuell könnte die Redaktion ja die obige Anleitung unter II ergänzen.

  22. Katrin sagt:

    Hallo, ich habe vor zwei Jahren bei der DKB ein Konto sowie ein Depot zwecks eines ETF-Sparplans eröffnet. Nun bietet sich beruflich die Möglichkeit einer sehr attraktiven Stelle in Grossbritannien.
    In den rechtlichen Hinweisen zur Depotführung bei der DKB wird leider darauf hingewiesen, dass keine Wertpapiergeschäfte mit Kunden mit Wohnsitz in GB möglich sind.
    Ich besitze allerdings noch eine Immobilie in Deutschland, wäre damit sozusagen in D beschränkt steuerpflichtig.
    Sollte ich das Depot vorausschauend besser gleich kündigen, oder besteht aufgrund der beschränkten Steuerpflicht, bzw. des zeitweiligen Aufenthalts in Deutschland doch noch die Chance auf Weiterführung des Sparplans ?
    ich bin mit der DKB sehr zufrieden und möchte keinen umständlichen Depotübertrag nach GB, aber steuerlich würde die ganze Geschichte wohl doch zu kompliziert.

  23. Karl Otto sagt:

    Wenn du der DKB deinen neuen Wohnsitz nicht mitteilst, kannst du das Depot dort weiterführen. Ansonsten empfiehlt sich ein Depotübertrag zu comdirect oder flatex.

  24. Josh sagt:

    Da Du anscheinend nicht auswanderst, sondern -befristet- in GB arbeiten wirst, würde ich das Depot genauso weiterlaufen lassen wie bisher.
    Dank Onlinebanking kannst Du Deinen ETF-Sparplan weiter „füttern“ wie bisher.
    Wo kein Kläger, da kein Richter.

    • Katrin Toscher sagt:

      Stimmt, ich hätte ja noch einen Wohnsitz, bzw. eine Adresse in Deutschland. Verunsichert war ich nur durch des seitens der Bank geforderten gewöhnlichen Aufenthalts. Aber ich würde ja nicht komplett aus Deutschland verschwinden. Vielleicht beziehen sich die rechtlichen Hinweise der Bank auch nur auf eine Depoteröffnung.
      Wenn nicht, könnte ich noch Karl Ottos Rat folgen, denn ich hatte gelesen dass der Comdirect lediglich eine Meldeadresse des Kunden im Inland reicht.

  25. Frank Gerhard sagt:

    Hallo,
    Also mein Verständnis ist wie folgt: ich lasse mal den Soli weg. Dividenden werden immer an der Quelle besteuert . Somit werden Aktien deutscher Firmen (z.B BMW ) generell mit 25 % Kapialerstragssteuer besteuert. Firmen mit Sitz in England (z.b Unilver ) werden an der Quelle mit 0 % quellensteuer abgezogen . Bin ich in Deutschland voll Steuerpflichtig so berechnet mir automatisch der deutsche Fiskus auf die Unilver dividende 25 % Kap steuer. Wäre ich steuerlich ansässig z.b. auf Zypern so muss man sich das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Zypern und Uk anschauen um zu wissen, welches Land wie viel Steuern bekommt .
    Also es kommt immer darauf an wie das DBA zwischen dem Quellenland ( Sitz der Kapitalgesellschaft ) und dem steuerlich ansässigen Land ausgestaltet ist .

  26. Stefan sagt:

    Ist die DKB die einzige Kostenfreie Depot Option für die Auswanderung in die USA? Oder macht es sogar Sinn sein depot aufzulösen (ja die 25% tun weh) und dann in der USA wieder anzulegen?`Leider konnte ich zum Börsen und Depot Thema USA nicht all Zuviel in der Suche finde.

    Herzlichen Dank für all den free Content auf der Seite!

    • Richard Banks sagt:

      Bei mehr als 99,9 Prozent der depotführenden Banken innerhalb der EU ist das Wertpapierdepot aufzulösen, wenn man in die USA auswandert.

  27. T. Wenzel sagt:

    Die DKB will mir als Steuerausländer keine Steuerbescheinigung für mein Depot für 2020 ausstellen.

    Die dortigen Sachbearbeiter berufen sich darauf, dass sie wegen meines Status als Auslandsdeutscher dazu nicht gesetzlich verpflichtet seien.

    Hier der Verlauf: Anfang 2020 habe ich mich wegen meines ausländischen Wohnsitzes bei der DKB als Auslandsdeutscher erklärt.
    Durch eine Erbschaft hatte ich 2018 und 2019 Deutsche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, für deren Versteuerung ich mich 2021 rückwirkend für diese Jahre und für 2020 als in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig erklärt habe.
    In meinem 2020 eröffneten DKB-Depot fielen Dividendenausschüttungen an, auf die teilweise 27,5% Quellensteuer einbehalten wurde. Diese Dividendenausschüttungen muss ich nun als Auslandsrentner beim dafür zuständigen Finanzamt Neubrandenburg zur Klärung der Besteuerung meiner Rentenbezüge angeben.
    Die Sachbearbeiterin meines deutschen Steuerberaters sagt, dass sie dafür unbedingt eine Steuerbescheinigung der DKB braucht, die die Bank aber (s.o.) nicht ausstellen will.

    Nach einem langen, fruchtlosen und frustrierenden Emailverkehr mit der DKB macht sich bei mir langsam ein kafkaeskes Gefühl breit und ich frage mich, wie ich das auflösen kann?

    Ich hoffe, dass hier jemand einen Rat hat, wie ich damit weiter kommen kann! Schon mal vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!

  28. C sagt:

    Ich habe das versucht mit dem Ergebnis, dass die DKB mein Depot jetzt schliesst. Ich wohne in UK und die DKB bietet das Depot nur fuer EU Staaten an.

  29. Marie Dominique sagt:

    Hallo,
    Ich bin vor Kurzem nach Peru gezogen und habe noch ein Konto bei der DKB. Ich überlege nun, ein Depot bei der DKB zu eröffnen, um einen ETF-Sparplan anzulegen. Ist dies auch ohne deutschen Wohnsitz möglich?

  30. Bonne sagt:

    Hallo,

    hat jemand Erfahrungen mit der Erstattung von der Cortal Consors Bank und Smartbroker ? Hier möchte ich als Steuerausländer ebenfalls die Erstattung beantragen.

    Vielen Dank !

    Bonne

  31. Adolf Stoll sagt:

    Die Steuererstattung wird beim Bundesamt für Steuern beantragt, nicht bei der Bank. In einzelnen Fällen auch beim Finanzamt der Bank.

  32. Heinrich Koncki sagt:

    Hallo,
    bin österreichischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Südafrika und auf der Suche nach einer Bank bei der ich als Steuerausländer ein Wertpapierdepot eröffnen kann um ein in Österreich bestehendes Depot übertragen zu können.
    Besten Gruß
    H.K.

  33. Stefan sagt:

    Wie ist das Verfahren, wenn man zwar seinen Hauptwohnsitz in der Schweiz, jedoch weiterhin in Deutshcland gemeldet und dort (teilweise) steuerpflichtig ist?
    Was passiert mit Aktienerlösen bei einem Verkauf aus dem DKB-Depot?

    Wie greift hier das DBA? Lebensmittelpunkt ist ganz klar CH, wie ist das Prozedere, um sich evtl. einbehaltene Steuern im Rahmen der deutschen Steuererklärung zurückzuholen?

  34. A. Stoll sagt:

    Bei beschränkter Steuerpflicht in D werden die gezahlten KapErtSt bei der St. Erklärung verrechnet.

  35. M. Gauler sagt:

    Hallo,
    mit Wohnsitz und Steuerdominzil SChweiz bin ich definitiv ein Steuerausländer.

    Die Postbank hat mich nach längerem hin-und her endlich als solchen erfasst.
    Auf ausländischen (= nicht DE) Erträgen habe ich nun keine DE-Steuerabzüge mehr.
    Auf DE Erträgen hingegen werden weiterhin DE Steuern (Kapitalertrag + Soli) abgeführt.

    Im Januar habe ich ein Schreiben an das Bundeszentralamt verfasst und mit deren Formulare R-D-1 und E-01 die entsprechenden Abzüge für 2020 – 2022 zurückgefordert.

    Nun habe ich einen Ablehnungsbescheid erhalten mit der Begründung „formell unwirksam wegen fehlendem amtlichen Vordruck“ sowie vorgeschriebener elektronischer Übermittlung übers BZSt-Portal.

    Wie soll ich da weiter vorgehen?

    • ADOLF STOLL sagt:

      Der Antrag ist über das kantonale Steueramt mit den von dort erhältlichen Formularen zu stellen. Dort wird bestätigt, dass in CH versteuert wurde. Dann geht der Antrag nach BZAST in D.
      Erstattet wird nur was mit über 15% versteuert wurde.

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