Video-Anleitung im zweiten Teil des Artikels

Daueraufträge > alles Wichtige, was man wissen muss!

In letzter Zeit ist unsere Leserschaft um einige junge Leute angewachsen, so dass ich diese Woche wieder mal ein Basisthema ausgearbeitet habe.

Vorteile von Daueraufträgen:

  • sparen Zeit und Arbeit
  • garantieren eine termingerechte Ausführung
  • bewahren einen vor Mahnungen (die beinahe automatische Folge, wenn man nicht pünktlich zahlt)
  • sind bei vielen Girokonten kostenlos.

1. Was genau ist ein Dauerauftrag?

Bei Daueraufträgen handelt es sich um Überweisungen, die

  • regelmäßig
  • mit demselben Betrag
  • an denselben Empfänger

ausgeführt werden sollen.

Die Zahlung der Miete ist einer der häufigsten Verwendungszwecke von Daueraufträgen.

Weiterhin werden Daueraufträge gerne zum Sparen – zum Beispiel eine automatisierte Sparrate auf ein Tagesgeldkonto – oder zur Abzahlung eines Kredits genutzt.

Die meisten Banken sind allerdings bei der Rückzahlung eines Kredits auf das Dauer-Last­schrift­verfahren umgestiegen; das ist quasi der Dauerauftrag „umgekehrt“. Die Bank bucht in einem automatisierten Verfahren in regelmäßigen Abständen immer denselben Betrag beim selben Empfänger ab.

2. Wie man mit Daueraufträgen Geld und Zeit spart

Dass man mit Daueraufträgen Geld und Zeit spart, konnten Sie der Auflistung ganz oben entnehmen. Jetzt wird es aber konkret.

2.1 Zeit spart man an zwei Punkten:

  • Man gibt den Überweisungsauftrag nur ein einziges Mal ein und er wird immer in der gleichen Form ausgeführt.

    Bleiben wir beim Beispiel Miete: Es gibt Leute, die jeden Monat die Miete manuell überweisen. Selbst wenn man sich eine Auftragsvorlage (hier werden die Kontodaten des Zahlungsempfängers und manchmal auch der Betrag sowie der Verwendungszweck gespeichert) angelegt hat, dauert es immer länger als eine automatische Ausführung des Dauerauftrags. Schließlich muss man sich bei der Bank einloggen (Online-Banking) oder den Überweisungsvordruck bei der Bank abgeben.

  • Man spart sich Zeit, weil es zu keinen verspäteten Zahlungen kommt. Es ist dank Dauerauftrag nicht mehr notwendig, Zeit mit Mahnungen, Entschuldigungen, Kontosuchereien etc. zu verschwenden. Bei deutschen Banken kann man sich zu 99,9999 Prozent sicher sein, dass Daueraufträge wie geplant ausgeführt werden.

2.2. Geld spart man ebenfalls an zwei Punkten:

  • Je nachdem wie die persönlichen finanziellen Verhältnisse sind, spart man mit einem termingerecht ausgeführten Dauerauftrag (keine Zahlung vor dem Fälligkeitstermin (zu früh!)). Denn Dispozinsen werden nicht unnötig berechnet oder man bekommt sogar noch Zinsen für die Zeit, in der das Geld noch auf dem eigenen Konto liegt.

  • Ebenso spart man potenziell Geld gegenüber einer Zahlung nach dem Fälligkeitstermin, weil man mit einem Dauerauftrag sicher sein kann, dass die Zahlung pünktlich eingeht und man keine Mahnungen mit Mahngebühren befürchten muss.

    So etwas kommt nämlich immer wieder bei Leuten vor, die sich vornehmen pünktlich per Überweisung zu zahlen, dann aber doch wieder etwas dazwischen kommt.

Mit Daueraufträgen spart man Zeit, Geld und Nerven 😉

3. Ausführungstag bei Daueraufträgen

Stellt man einen Dauerauftrag neu ein, kann das bei den meisten Banken jedes beliebige Datum in der Zukunft sein. Nur mit Ausführung am gleichen Tag können keine Daueraufträge angenommen werden.

Wenn heute der 4. September ist, könnte man einen Dauerauftrag mit Erstausführung frühestens zum 5. September einstellen.

Wählt man beim Intervall monatlich, erfolgt die nächste Zahlung am 5. Oktober. Stellt man quartalsweise ein, wird die nächste Zahlung am 5. Dezember ausgeführt.

Je nach Anbieter sind folgende Intervalle üblich:

  • wöchentlich (nur ganz wenige)
  • monatlich (sehr verbreitet)
  • zweimonatlich
  • quartalsweise
  • halbjährlich
  • jährlich

3.1 Wochenende und Feiertage

Fällt der Ausführungstag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, wird der Dauerauftrag am nächst folgenden Bankarbeitstag ausgeführt.

Beispielsweise ist der 1. Oktober 2016 ein Samstag. Programmiert jemand seinen Dauerauftrag so, dass er immer zum 1. des Monats ausgeführt werden soll, wäre im Monat Oktober die Ausführung am 3., da der Montag der erste Arbeitstag im Monat ist.

Eine Vorverlegung der Ausführung auf den Monatsletzten, wenn der Monatserste kein Arbeitstag ist, – wie das manche (öffentlichen) Arbeitgeber machen – gibt es bei privaten Daueraufträgen nicht.

Bildschirmfoto von der Umsatzanzeige beim kostenlosen Girokonto der DKB:

Daueraufträge bei der DKB Kontoauszug

So sieht es bei der DKB aus, wenn Daueraufträge ausgeführt wurden.

4. Tag der Gutschrift von Daueraufträgen

Im SEPA-Raum erfolgt die Gutschrift beim Zahlungsempfänger am selben oder spätestens am nächsten Banktag. Das ist EU-gesetzlich vorgeschrieben. Man spricht hier von einem SEPA-Dauerauftrag.

Wenn Sie in Euro überweisen, macht es keinen Unterschied, ob Sie zur Volksbank in München, zur Sparkasse in Lissabon oder zur Kantonalbank in Zürich überweisen.

Hilfe für unsere Leser: Den richtigen Termin für die Ausführung finden

Bleiben wir beim Beispiel Mietzahlung: Ist in Ihrem Mietvertrag bestimmt, dass die Miete bis spätestens zum 5. jeden Monats auf dem Konto des Vermieters eingehen muss, dann empfiehlt es sich die Ausführung des Dauerauftrags auf den 2. des Monats zu legen, denn:

  • Falls der 2. ein Samstag ist, geht die Überweisung am 4. (Montag) raus und ist am 4. oder am 5. auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben.

  • Falls der 2. ein Freitag ist, geht die Überweisung noch am 2. raus und ist je nach Geschwindigkeit der beteiligten Banken am 2. oder am 5. gutgeschrieben.

  • Würde man allerdings den 3. nehmen, könnte die Überweisung zu spät ankommen, wenn der 3. ein Samstag ist, weil die Überweisung erst am 5. raus geht und ggf. erst am 6. gutschrieben wird.

Eine Überweisung in diesem Beispiel auf den 1. des Monats zu legen wäre im Sinne der Optimierung der Bankkonten nicht notwendig, da selten Feiertage in Deutschland auf den Montag fallen, der dann zugleich noch der 4. des Monats ist.

Faustformal: Rechnen Sie Fälligkeitstag minus 3 Tage, um beinahe alle Eventualitäten mit einzukalkulieren und trotzdem weder zu früh noch zu spät zu zahlen.

5. Ändern und Löschen von Daueraufträgen

Daueraufträge können jederzeit vor ihrer nächsten Ausführung geändert oder gelöscht werden. Allerdings nicht am Tag der Ausführung, weil die Banksysteme diese über Nacht einspielen.

Ist eine Ausführung für den 13. September geplant, soll aber geändert oder storniert werden, muss das noch am 12. September oder früher geschehen.

Daueraufträge können auch in Teilen geändert werden. Beispielsweise bleiben der Empfänger und der Ausführungstag gleich, der Betrag hat sich aber geändert. Klassisch bei Mieterhöhungen.

6. Nicht-Ausführung von Daueraufträgen

Werfen wir einen Blick auf ein heikles Thema: die Nicht-Ausführung von Daueraufträgen.

Mit der Einrichtung des Dauerauftrages geht man im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches einen Vertrag mit der Bank ein, deren Folge es ist, dass sich die Bank verpflichtet, Ihre Überweisung termingerecht in der voreingestellten Höhe auszuführen.

Es gibt nur zwei Fälle, die eine Bank von der Ausführung befreien:

  • Nicht genügend Geld auf dem Konto

    In der Sprache der Banken heißt das: „Das Konto ist nicht gedeckt.“ Banken sind nur verpflichtet, terminierte Zahlungsaufträge auszuführen, wenn das entsprechende Guthaben auf dem Konto ist. Fehlt auch nur ein Cent zur vollen Überweisungssumme, muss man damit rechnen, dass der Dauerauftrag nicht ausgeführt wird.

    Anders sieht es aus, wenn man mit der Bank einen Dispo vereinbart hat. Der Dispo setzt die „Nulllinie“ herab. Daueraufträge werden auch ohne Guthaben auf dem Girokonto ausgeführt, solange man sich in der vereinbarten Kreditlinie bewegt.

    Würde die Ausführung das Überschreiten der Kreditlinie bedeuten – auch wenn es nur um einen Cent geht –, ist die Bank nicht verpflichtet die Überweisung auszuführen.

  • Kündigung des Kontos

    Daueraufträge können ohne Enddatum oder mit Enddatum weit in der Zukunft angelegt werden. Wird zwischenzeitlich das Konto gekündigt, entbindet das die Bank natürlich von der Ausführung.

Was sind die Folgen?

Wenn eine Zahlung nicht termingerecht eingeht, fällt das meistens auf und hat unangenehme Folgen wie Mahnung, Mahngebühr, Verzugszinsen, Sperrung von Leistungen etc. seitens des Zahlungsempfängers.

Deswegen sollte man sein Girokonto auch immer im Blick haben und regelmäßig die Kontoauszüge kontrollieren. Denn nur anhand des Kontoauszugs erkennen Sie, ob der Dauerauftrag ausgeführt wurde oder nicht!

Wurde er ausgeführt, sieht man ihn in den Kontoumsätzen. Wurde er nicht ausgeführt, wird man das ebenfalls in den Kontoumsätzen erkennen.

Deutsche Kreditinstitute sind nämlich verpflichtet ihre Kunden über die Nicht-Ausführung zu benachrichtigen (damit man als Kunde handeln kann und ggf. weiteren Schaden durch die fehlende Zahlung mindern oder verhindern kann).

Die Mitteilung kann per Kontoauszug oder auch per Post erfolgen. Im Gegensatz zur Rückgabe einer SEPA-Lastschrift mangels Deckung dürfen dem Kunden für die Nicht-Ausführung und Benachrichtigung keine Gebühren berechnet werden.

Gericht sagt: Bei Nicht-Ausführung den Kunden informieren, aber keine Gebühren berechnen!

Urteil: Bundesgerichtshof vom 13.2.2001, Aktenzeichen XI ZR 197/00

7. Dauerauftrag einrichten

Einen Dauerauftrag einzurichten ist nicht viel aufwendiger, als eine Überweisung per Online-Banking einzustellen. Man fügt lediglich die Informationen bezüglich des Ausführungsintervalls hinzu.

Wie das funktioniert, habe ich für Sie bei zwei meiner Konten gefilmt.

7.1 So funktioniert das bei der DKB:

Seit 2004 habe ich dieses kostenlose Girokonto und bin damit sehr zufrieden, wie man in den vielen Artikeln auf diesem Spezial-Portal sieht.

7.2. So funktioniert die Einrichtung beim Onlinekonto von PayCenter:

Das Onlinekonto von PayCenter ist dafür bekannt, dass es Menschen Girokonten eröffnet, ohne eine Bonitätsprüfung zu machen, und das Konto auch nicht bei der Schufa einträgt. Dafür kostet dieses Konto Gebühren (gebühren-, nicht zinsenfinanziertes Geschäftsmodell). Eine Kontoeröffnung ist innerhalb von lediglich 2 Minuten fertig: Anleitung.

8. Wer hat eigentlich den Dauerauftrag erfunden?

Wie häufig, wenn es um Effizienz geht, geht die Erfindung auf ein „deutsches Konto“.

Erstmals führte das Postscheckamt Hamburg 1961 den „automatisierten Dauerauftragsdienst“ ein. Quelle: Helmut Schröder in „EDV-Pionierleistungen bei komplexen Anwendungen“, ISBN: 978-3-8348-2414-1.

Der Dauerauftrag ist eine deutsche Erfindung!

Die Einführung des Dauerauftrages war ein voller Erfolg und wurde bereits 1962 mehrere Millionen Mal in Anspruch genommen.

Der Dauerauftrag entwickelte sich sogar zum Exportschlager, vor allem in europäische Länder. Im Englischen heißt er „standing order“ … aber bis in die USA hat er sich noch nicht verbreitet. Dort gibt es diese Form der praktischen Überweisung heute noch nicht.

Kleine Bitte 🙂

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, freue ich mich über eine positive Bewertung über die Sternchen und gerne Weiterempfehlung an Freunde und Bekannte … Es gibt übrigens mehr Bankkunden, als man vielleicht denken mag, die noch nicht diese effiziente Form der Überweisung nutzen.

Wenn Sie aufgrund dieses Artikels Ihren ersten Dauerauftrag anlegen, freue ich mich besonders über ein Feedback per Kommentarfunktion. Vielen Dank!

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47 Kommentare zu “Daueraufträge > alles Wichtige, was man wissen muss!”

  1. Gregor sagt:

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    Wie immer unter unseren Artikeln: Fragen und Erfahrungen zum Dauerauftrag erwünscht! 🙂

  2. Karl sagt:

    „Eine Vorverlegung der Ausführung auf den Monatsletzten, wenn der Monatserste kein Arbeitstag ist, – wie das manche (öffentlichen) Arbeitgeber machen – gibt es bei privaten Daueraufträgen nicht.“

    Bei der allseits gescholtenen Postbank gibt es diese Option sehr wohl:
    Buchung am vorhergehenden Werktag ausführen.
    Mit dem zusätzlichen Hinweis:
    Durch die Verschiebung kann es vorkommen, dass der vorgesehene Monat verlassen wird.
    Möchte man das nicht, dann folgendes anhaken:
    Die Buchung immer im vorgesehenen Monat ausführen

  3. Jonas sagt:

    Super Artikel! Auch als erfahrener Hase schön, das mal übersichtlich zusammengestellt zu bekommen. Nur der Oktober ist ein schlechtes Beispiel für die Verschiebung auf einen Montag, denn besagter Montag ist heuer ein Feiertag 😉

  4. Benny sagt:

    „Falls der 2. ein Freitag ist, geht die Überweisung noch am 2. raus und ist je nach Geschwindigkeit der beteiligten Banken am 2. oder am 4. gutgeschrieben.“

    Wenn der 2. ein Freitag ist, dann ist der 4. ein Sonntag.
    Also wäre das Geld erst am Montag dem 5. beim Vermieter.
    Das ist natürlich immer noch im Rahmen, ich wollte nur darauf hinweisen.

  5. Rob sagt:

    „Beispielsweise ist der 1. Oktober 2016 ein Samstag. Programmiert jemand seinen Dauerauftrag so, dass er immer zum 1. des Monats ausgeführt werden soll, wäre im Monat Oktober die Ausführung am 3., da der Montag der erste Arbeitstag im Monat ist.“

    Der 3. Oktober ist allerdings ein deutschlandweiter gesetzlicher Feiertag und damit kein Bankbearbeitungstag. Hier würde die Buchung dann am Dienstag, 04.10.2016 ausgeführt werden.

  6. Cornelia Zabel sagt:

    Seit 2004 besteht ein Dauerauftrag für die Abfallgebühr. Seit diesem Jahr erfolgt die Abbuchung quartalsweise. Es gab nie Probleme. Jetzt haben wir ein Schreiben vom ASR erhalten das die letzten beiden Quartale für dieses Jahr nicht gezahlt wurden wären. Sofort haben wir unsere Kontoauszüge geprüft. Es zeigte sich das alles ordnungsgemäß gebucht war und es erscheinen auch keine Rückbuchungen. Wir haben unsere Bank Kontaktiert. Hier bekamen wir die Information das die Daueraufträge ohne Probleme ausgeführt wurden. Das Geld war auch nicht zurückgebucht wurden.

    Seit Beginn des Dauerauftrages ist es immer die gleiche Bankverbindung. Auch das haben wir geprüft, ob es uns entgangen sein könnte, das sich die Bankverbindung geändert haben könnte. Dies ist nicht der Fall.

    Der ASR hat unterdessen ein Inkassobüro beauftragt. Wir haben diesem den Sachverhalt geschildert und zum Beweis unserer Aussage unsere Kontoauszüge zugearbeitet. Der ASR und das Inkassobüro bestehen auf die Forderung.

    Was können wir tun.

  7. Dr. Andreas Mayer sagt:

    Hallo Frau Zabel,
    rechtlich ist in diesem Fall entscheidend, ob sie die Abfallgebühr bezahlt haben oder nicht.

    Im Falle eines evtl. Gerichtsverfahrens müssten Sie dies beweisen. Hierfür wäre es praktisch, wenn Sie Kontoauszüge vorlegen könnten, aus denen sich die Abbuchungen ergeben und einschließlich des Kontos, auf das die Abbuchungen gingen. Wenn dies ein Konto der Klägerseite ist, hätten Sie die Erfüllung bewiesen und die Gegenseite würde im Prozess unterliegen.

    Im Vorfeld eines Prozesses würde ich an Ihrer Stelle die entsprechenden Kontoauszüge an das Inkassobüro senden zum Beleg der Zahlung. Unter Umständen sieht dieses dann von weiteren Mahnungen ab.

    Gruss
    Andreas Mayer

  8. Paul sagt:

    hallo Gregor,
    Ist es möglich per Dauerauftrag sich gegenseitig den Mindesteingang von 3000,-€ im Monat für ein kostenloses Girokonto zu überweisen, um Kontoführungkosten zu vermeiden?
    Beispiel: Postbank. Wenn zwei Kontoinhaber, beide bei der Postbank taggleich einen Dauerauftrag von 3000,-€ einrichten und sich gegenseitig überweisen.

    Wenn ja, muß dann mindestens ein Konto gedeckt sein um den Vorgang nicht zu blockieren.
    Mit freundlichen Grüßen
    Paul

    • Frank sagt:

      Das wird bei mir so praktziert. Ich habe ein Hauptkonto mit Gehaltseingang bei der DKB und ein „Ersatzkonto“ bei der Norisbank. Ich überweise mir monatliches Gehalt. Bei mir ging es konkret um die Schaffung eines zweiten voll belastbaren Kontostand (Dispo 10K…..). Gebührenfrei ist es ja auch ohne Gehalt. Als erstes muss geprüft werden,ob ein Gehalts- oder Geldeingang bei der Zweitbank gefordert wird. Bei einem Gehaltseingang bedarf es eines bestimmten Codes bei der Überweisung, meines Wissens bei meiner Bank im normalen Online-Banking nicht mehr möglich. Ich praktiziere das mit einer Banking Software…..da geht es zum Beispiel bei Banking4yoy. Der Code wäre „SALA“
      Grüße aus dem 33 Grad wärmen Thailand ins kalte Deutschland

  9. K u n z , Wolfgang sagt:

    Die hiesigen Stadtwerke als Lieferant von Gas, Strom und Wasser verlangen von mir als Kunden (im Kleingedruckten des Vertrags enthalten) eine Jahresgebühr von 10,00 EUR, weil ich meinen monatlichen Abschlag über meine Hausbank mittels eines Dauerauftrags bezahle. Diese Gebühr würde nicht erhoben, wenn ich mich für das SEPA-Lastschriftverfahren entscheiden würde.
    Ich bitte um rechtliche Beurteilung des Sachverhalts.
    Vielen Dank

    • Redaktion sagt:

      Für rechtliche Beurteilungen gibt es Rechtsanwälte … wir sind keine, sondern smarte Bankkunden!

    • Konstantin sagt:

      Der Kommentar ist zwar schon etwas älter, aber ich würde an der Stelle mal auf eine Anwaltskanzlei verlinken, da sich die Rechtslage diesbezüglich dieses Jahr geändert hat:

      https://www.it-recht-kanzlei.de/verbot-extra-kosten-kartenzahlungen.html

    • Axel Jebens sagt:

      Unabhängig von der eigentlichen Antwort auf die Frage möchte ich noch hinzufügen, dass Lastschriften hier für beide Seiten Vorteile haben gegenüber dem Dauerauftrag:
      – Für den Schuldner besteht jederzeit innerhalb von 8 Wochen ganz problemlos die Möglichkeit, die Zahlung zurückzubuchen.
      – Die Bank geht hier in der Regel kein Risiko ein: Das Geld ist für den Gläubiger ggf. erst nach Ablauf der Frist voll verfügbar (auch wenn nominell der Betrag schon gebucht wurde – hier geht es um den Verfügungsrahmen)
      – Der Gläubiger braucht den Eingang der Zahlung nicht separat zu prüfen. Er müsste sonst die einzelnen Überweisungen zuordnen, aber da er die Lastschrift selber veranlasst, weiß er, dass das Geld eingeht, es sei denn, es gibt eine Rücklastschrift. Dieser Fall ist jedoch die Ausnahme. Der Gläubiger braucht also nur ganz normal das Konto zu prüfen, und Rücklastschriften fallen da natürlich sofort auf.

      Ich sehe keinen Grund, den Dauerauftrag einer Lastschrift vorzuziehen – ganz im Gegenteil!

  10. Johannes Schmidt sagt:

    Ich habe einen Dauerauftrag an einem Freitag Abend gekündigt. Die nächste Ausführung des Dauerauftrages wäre am Montag gewesen, also mit drei Tagen früher wäre die Kündigung rechtzeitig gewesen. Jetzt wurde dieser Dauerauftrag jedoch trotzdem noch an diesem Montag ausgeführt. Wo liegt das Problem/der Fehler? Kann das System den Dauerauftrag über das Wochenende nicht kündigen oder wird der Dauerauftrag nach Kündigung noch ein letztes Mal ausgeführt?

    • Gregor sagt:

      Das hängt von der Bank ab. Früher musste man das tatsächlich bis zu 3 Tage vorher machen, heute sollte es jedoch mit sofortiger Wirkung umgesetzt sein. Möglicherweise ist noch nicht jede Bank so weit.

      • Johannes Schmidt sagt:

        Danke für die schnelle Antwort. Dieser Vorfall hat sich bei der DKB ereignet. Wenn ich in Zukunft einen Dauerauftrag über das Wochenende küdigen möchte, gibt es eine Möglichkeit dieses Problem zu umgehen?

  11. Ringo sagt:

    Ich möchte evtl. zur DKB wechseln. Die größten Posten auf meinem Girokonto sind Daueraufträge. Damit ich hier den Überblick behalten lege ich diese in einer bestimmten Reihenfolge an. Meine Frage wäre nun, ob die Daueraufträge in der Reihenfolge gebucht werden wie sie auch angelegt wurden, oder ob diese durcheinander gebucht werden. Ich weiß… Sehr banal, aber für mich zum Überblick über meine Finanzen relativ wichtig. Für eure antworten Danke ich schon jetzt :).

    • Seb sagt:

      Sollen die Aufträge alle (oder zumindest ein Teil davon) an einem Tag ausgeführt werden? Dann erfolgt die Wertstellung (also die Soll-Buchung bei dir) natürlich auch alle an diesem einen Tag.

      Wie wird das nun im Kontoauszug/Umsatzliste dargestellt? Meine Meinung: Zufallsgenerator.

      Bei Lastschriften ist es jedenfalls so. Da wechselt eine Lastschrift, die ich eben noch weit unten sah (also eine der ersten gebuchten an einem Tag), plötzlich nach ganz oben, als ob sie gerade erst gebucht worden wäre.

      • Markus sagt:

        Seb hat recht: Daueraufträge, die am gleichen Tag ausgeführt werden, erscheinen bei der DKB in zufälliger Reihenfolge auf dem Kontoauszug, also jeden Monat anders.

  12. Manfred sagt:

    Also grundsätzlich kannst du ja angeben an welchem Tag des Monats die Durchführung statt findet, oder willst du alle deine 47 Aufträge am Monatsersten abwickeln?

  13. Jannik sagt:

    Ich habe mehrere Daueraufträge für einen Tag angelegt. Es ist so, dass die Buchungen „durcheinander“ kommen. Also es wird nicht so gebucht, wie es bei dir in den Daueraufträgen gelistet ist. Liegt vermutlich daran, dass die Bank deine Liste so nicht sieht, denn deine Buchungen sind ja nicht die einzigen an dem Tag…
    Allerdings empfinde ich das nicht als Nachteil, da du ja auch einfach fortlaufend das Buchungsdatum entsprechend eintragen könntest… Oder einfach einen entsprechenden Text als Ergänzung hinzufügen könntest…

  14. Kalle sagt:

    Ich habe vor Wochen im März 2018 drei Daueraufträge auf den auszuführenden 1. April 2018 bei der DKB angelegt. Nun ist der erste und zweite April 2018 ein Feiertag (Ostern). Der nächste Bankarbeitstag wäre demnach Dienstag der 3. April 2018 an dem die Daueraufträge ausgeführt werden sollten. Gestern habe ich im DKB Online – Banking nachgeschaut, ob diese 3 Daueraufträge in den vorgemerkten Umsätzen zum 01.April 2018 bzw. zum Bankarbeitstag 3.April stehen. Das ist nicht der Fall. Danach habe ich die Details meiner angelegten Daueraufträge noch mal überprüft. Bei allen Daueraufträgen steht heute am 2. April 2018, dass der nächste Ausführungstermin für alle 3 Daueraufträge der 01.05.2018 wäre obwohl ich die Ausführungen definitiv zum 01. April angelegt habe. Danach habe durch Bearbeitung eines von den drei Dauerauftragen wie folgt getestet, ob er zum 03.April ausgeführt wird. Ich wollte ihn am 1. April vom 1. April auf den Bankarbeitstag Dienstag den 3.April legen. Nach der Tan- Bestätigung wurde mir mitgeteilt, dass der Termin für die Ausführung dieses Dauerauftrags in der Zukunft liegen muss. Nun, morgen ist die Zukunft. Ich gehe deshalb davon aus, dass alle 3 Daueraufträge bereits virtuell von der DKB zur Ausführung am 03.April vorbereitet wurden oder bereits abgehakt worden sind, nur der Kunde sieht das im Online – Banking nicht.

    Wünschenswert wäre deshalb, wenn in den Detail zu den Daueraufträgen stehen würde:

    1. Wann ein Dauerauftrag angelegt wurde und
    2. Wann definitiv die 1. Ausführung stattfindet

    • Kalle sagt:

      Nur ein kurzes Feedback:

      Es ist genau so gekommen, wie ich sagte. Heute morgen am 03.04.2018 um 8.00 Uhr wurden alle 3 Daueraufträge ausgeführt.

      • Kim sagt:

        Das Problem besteht bei mir auch, nur leider wurde es bisher nicht am 3. April abgebucht. Auch in den vorgemerkten Umsätzen wird es bisher nicht angezeigt. Ich hoffe, dass sich das Problem im Laufe des Tages ändert. Aber normalerweise, werden meine Daueraufträge immer um 8:00 Uhr ausgeführt. Diesen Dauerauftrag habe ich schon Ewigkeiten und bisher gab es auch keine Probleme.

    • Seb sagt:

      Das Onlinebanking der DKB ist sehr … sagen wir mal … buggy. Das habe ich auch bei etlichen anderen Situationen schon erlebt. Also nicht wundern. Das ist bei der DKB leider normal.

  15. Konstantin sagt:

    Hallo,
    finde das hier echt ein super Portal, habe mir hier schon viele Ideen geholt 🙂

    Ich möchte gerne etwas ergänzen bezgl. der folgenden Aussage:
    „Eine Vorverlegung der Ausführung auf den Monatsletzten, wenn der Monatserste kein Arbeitstag ist, – wie das manche (öffentlichen) Arbeitgeber machen – gibt es bei privaten Daueraufträgen nicht.“

    Ich habe in meinem DKB-Konto einen Dauerauftrag auf den 31.08.2018 gelegt und dies wird in der Liste der Daueraufträge als „Monatsletzter monatlich“ angezeigt. Nun lag ja der 30.09.2018 auf einem Sonntag und in dem Fall wurde die Überweisung nicht auf den 01.10. verschoben, sondern auf den 28.09.2018 vorgezogen.

    D.h. wenn der geplante Ausführungstag der monatsletzte ist, wird der Auftrag auf den letzten Bankarbeitstag vorgezogen.
    Kann man das irgendwie verhindern?

    Mein Problem ist dabei, dass mein Gehalt auf einem Konto bei einer anderen Bank eingeht und von dort ein Teil per Dauerauftrag zur DKB überwiesen wird, diese Bank hat den Dauerauftrag allerdings nicht vorgezogen, sondern auf den 01.10. verschoben, womit das DKB-Konto übers Wochenende im Dispo war.

  16. Sieglinde sagt:

    Hallo, guten tag,
    lese gerade alle Einträge; danke für alle Infos!
    Meine Eingangsfrage ist, ob die Arten der Ausführung von Aufträgen (hier: Lastschrift und Dauerauftrag)bestimmten, generellen Prioritäten unterliegen.

    Geschehen: Dauerüberweisung an Energieversorger wurde mangels Deckung nicht ausgeführt, weil eine (von mir übersehene, vergessene) Lastschrift am selben Tag zuerst ausgeführt wurde. Folgen: Gebühr wegen Nicht-ausführung und Mahnkosten.

    Danke für Ihre Antwort
    MfG

    • Martin sagt:

      Hallo, das ist meines bescheidenen Wissens bei jeder Bank etwas anders gehandhabt. Ich kann nur sagen, wie ich es kenne: Daueraufträge werden sehr früh morgens ausgeführt. Später am vormittag reinkommende Lastschriften dann bei fehlender Deckung abgewiesen. Bei Ihnen ist der Fall aber umgekehrt, was ich erstaunlich finde, vor allem wenn es am gleichen Tag war. Ein Dauerauftrag oder eine Terminüberweisung ist immer das erste was an einem Tag rausgeht. Ich kann mir nur vorstellen, dass die Lastschrift bei Ihnen schon am Vortag in der Vormerkung(sieht man nicht bei jeder Bank im Online Banking) war. Anders ist das eigentlich nicht denkbar.

  17. Sieglinde sagt:

    recht vielen DAnk, werde nun mal dezent nach generellem Vorgehen bei Bank nachfragen und Ausführungsdatum ggf. ändern.
    Alles Gute 🙂

  18. Christian sagt:

    Zum Satz:
    „Beispielsweise ist der 1. Oktober 2016 ein Samstag. Programmiert jemand seinen Dauerauftrag so, dass er immer zum 1. des Monats ausgeführt werden soll, wäre im Monat Oktober die Ausführung am 3., da der Montag der erste Arbeitstag im Monat ist.“
    folgender Hinweis:
    Nein, ist er nicht, da der 3. Oktober ein Feiertag ist.

    Die maximale Anzahl an Tagen, an denen die Banken mal gar nichts tun, beträgt meines Wissens fünf aufeinanderfolgende Tage. Dieser „Worst-Case“ tritt ein, wenn der 24.12. auf einen Montag fällt, dann macht die Bank 5 Tage vom 22.12. bis 26.12. nichts (wie z. B. letztes Jahr), oder auf einen Mittwoch, dann macht die Bank 5 Tage vom 24.12. bis 28.12. nichts. Letzteres bleibt uns dieses Jahr (2020) zum Glück erspart, weil wir ein Schaltjahr haben. Aber 4 Tage werden es dann immer noch, was ja auch über Ostern regelmäßig der Fall ist. Ein Dauerauftrag sollte also schon 4 Tage vor Fälligkeitstermin angelegt werden.

  19. Angelika Ridder sagt:

    Wenn die Bank einen Dauerauftrag 2x ausführt, (die Angestellten nannten es Überschreibungsfehler) aber nicht bereit ist das Geld 1x zurück zu holen frage ich mich ob das Rechtens ist?

    • Seb sagt:

      Wenn eine Bank auftragswidrig handelt, haftet sie. Punkt. Bei einem Dauerauftrag ist der tatsächliche Schaden in der Regel extrem gering, da du beim Empfänger dann halt ein Guthaben hast und die nächste Überweisung ausfallen lässt.

      Aber bei einer solchen Bank wäre ich sicherlich nicht einen Tag länger Kunde.

    • Omnímodo facturus sagt:

      Wenn klar ist, dass Sie den Dauerauftrag nicht zweimal autorisiert haben, muss gar nichts „zurückgeholt werden“. Dass ist dann nicht ihr Problem sondern das Ihrer Bank.
      Vgl. § 675u Satz 1 BGB.

    • Markus sagt:

      Darf ich fragen, um welche Bank es sich handelt?

  20. Karl Otto sagt:

    Nein, das ist nicht rechtens. Aber weil es ein Dauerauftrag ist, meinen die bestimmt, das ist ja nicht so schlimm. Dann kommt das Geld eben nur einmal etwas eher an.

  21. Stephanie Langer sagt:

    Hallo an die Mitarbeiter mit den wirklich guten Erklärungen zum Dauerauftrag.

    Doch eine wichtige Frage: Was kann ich tun, wenn trotz Deckung des Kontos der Dauerauftrag nicht ausgeführt wurde. Dann noch dafür Gebühren entstehen ?

    Die Begründung des Bänkers sei, das ich 1000€ vor Ausführung auf mein Konto eingezahlt habe und Sie nicht nachvollziehen können, woher dieses Geld ist.

    Diese Vorgehensweise finde ich sehr Willkürlich. Denn es gibt doch hier eben auch ganz bestimmte Beträge, ab wann ich eine Einzahlung überhaupt Nachvollziehbar erklären müsse.

    Wie kann ich mich gegen diese für mich vom Bänker verursachte Willkür und dazu entstehenden, nicht gerechtfertigten Gebühren, wehren ?

    • Seb sagt:

      Wirklich wehren kannst du dich dagegen leider nicht. Die Adresse zur Beschwerde ist die Regierung bzw. die EU.

      Banken sind unter Androhung hoher Strafen gesetzlich verpflichtet, beim (leisesten) Verdacht, dass Geld eventuell nicht eindeutig legaler Herkunft ist, Nachforschungen anzustellen. Bis zum Ende dieser dürfen sie den Betrag sperren.

      In der Praxis bedeutet das unter Umständen, dass du deine Unschuld beweisen musst und nicht umgekehrt. Auf alle Fälle bedeutet es Verzögerungen.

    • CS sagt:

      Ganz ehrlich, diese Bank würde ich umgehend verlassen. Objektiv ist doch überhaupt kein Geldwäscheverdacht ersichtlich.

      • Seb sagt:

        Ob ein begründeter Anfangsverdacht besteht oder nicht, können wir hier nicht wissen. Wir wissen nicht, woher die Einzahlung kam, ob dies die erste derartige Zahlung war, was es für einen Verwendungszweck gab und alle anderen Hintergrunddaten.

        Und wir kennen auch nicht die Systeme, die die Bank zum Aussieben verdächtiger Zahlungen benutzt.

        • CS sagt:

          Ich habe mich streng am Sachverhalt orientiert: „… das(s) ich 1000€ vor Ausführung auf mein Konto eingezahlt habe und Sie nicht nachvollziehen können, woher dieses Geld ist.“

          Wenn ein Kontoinhaber 1000 € selbst auf sein eigenes Konto einzahlt, ist ohne weitere Indizien kein Verdachtsmoment ersichtlich. Dabei bleibe ich.

          Irgendetwas hinein zu interpretieren, halte ich für fragwürdig.
          Wenn die Darstellung zutreffend und vollständig ist, wäre ich die längste Zeit Kunde dieser Bank gewesen, sofern nicht umgehend eine Entschuldigung und Freistellung von allen Kosten erfolgt.

    • Martin sagt:

      Ich würde von der Bank verlangen, dass sie dir den entstandenen Schaden ersetzt. Es lag kein objektiver Grund für die Nichtausführung deines Auftrags vor. Eine Bareinzahlung von 1000 € ist doch lächerlich als Begründung. Mach einen großen Wirbel!

      Und dann würde ich die Bank wechseln.

  22. Werner sagt:

    Wie Gregor- Richard immer sagt man sollte eine Zweite Bankverbindung haben. Ich würde diese dann zum Überweisen nutzen. Oder zusätzlich ein Transfairwise Konto eröffnen und dann darauf Geld überweisen und damit dann zahlen. Alles andere dürfte nicht viel bringen befürchte ich.

  23. Claudia sagt:

    Vielen Dank für Ihre Ausführungen zu Daueraufträgen.

    Ich habe seit vielen Jahren einen Dauerauftrag bei der Volksbank eingerichtet, immer zum 1. des Monats, wenn Feiertag – Samstag – Sonntag dann automatisch am nächsten darauffolgenden Werktag.
    Hat bisher immer funktioniert…

    Ich hatte nun das 1. Mal den Fall, daß die Miete im April richtig am 01.04. und die für Mai aber schon am 30.04. ! anstatt 01.05. bzw. dann eigentlich am 04.05., abgebucht wurde!?

    Unsere Volksbank hat sich seit ihrer großen Fusion mit einer weiteren Volksbank sehr zu Ungunsten der Kunden verändert, intransparente Kostenerhöhungen bis zum 3 fachen und Treuepunktemodelle…

    Meine telefonische Nachfrage dazu, daß ein eingerichteter Dauerauftrag auf den 1. des Monats bei deren Agieren keinen Sinn mehr macht, habe ich erfahren, daß ihre Dauerauftragsbedingungen jetzt so lauten, d.h. die Abbuchung für den 1. des Monats wird vorgezogen !?
    Nicht nachvollziehbar, vor allem werden die Kunden davon nicht in Kenntnis gesetzt!
    Grüße

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