Spezielle Länderinformationen

Schweiz

Die Schweiz befindet sich im Herzen von Europa und genießt weltweit ein respektables Ansehen. Vor allem als Hort für internationales Vermögen ist sie bekannt und berüchtigt.

Währung 1 Franken = 100 Rappen
Abkürzung CHF (offiziell), FR oder SFR
Wechselkurs
(22.11.2024)
1 EUR = 0.9312 CHF
1 CHF = 1.0739 EUR
1 CHF = 1.1188 USD
1 USD = 0.8938 CHF

Auf dieser Seite finden Sie spezielle Bank– und Finanz­informationen zur Schweiz.

Scheuen Sie sich nicht unsere Redaktion über das Kommentarfeld am Ende der Seite zu kontaktieren, wenn eine von Ihnen gesuchte Information noch nicht enthalten ist.

Währungsrechner

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Verlauf des Wechselkurs der letzten zwei Jahre

Kursverlauf EUR/CHF, 2 Jahre

Kursverlauf über einen Zeitraum von zwei Jahren. Dient lediglich dazu Ihnen die Entwicklung der beiden Währungen zueinander zu visualisieren.

Bezahlen und Geldwechsel

Kartenzahlung

In der Schweiz werden die deutschen Bankkarten (Maestro- und V-Pay-Card) flächendeckend akzeptiert. Die Akzeptanz der Kreditkarten Visa- und MasterCard ist ebenfalls stark verbreitet.

Bargeld am Geldautomaten

Geldautomaten (schweizerisch: Bancomat) sind in Städten sowie auf dem Land reichlich vorhanden. Oftmals taucht beim Abhebevorgang die Frage auf, ob das Kartenkonto mit CHF oder EUR belastet werden soll. Wählen Sie stets CHF aus, denn für die Umrechnung erheben die Automaten eine Wechselkursgebühr von 3 bis 3,25 %. Die meisten deutschen Banken berechnen für die Umrechnung keine Extragebühr.

Bargeldabhebungen mit folgenden deutschen Bankkarten sind gebührenfrei: top-reisegeeignete Bankkarten.

Geldautomat in der Schweiz

Wählen Sie immer Belastung in CHF, wie es dieses Bild zeigt. Nur so übernimmt Ihre (Haus-)Bank den Devisentausch und das ist schon aufgrund der Ersparnis der angekündigten Umrechnungsgebühr der bessere Kurs. Bei der Abhebung von 250 CHF beträgt der finanzielle Unterschied 6,53 Euro, wenn man sich für die andere Taste entscheidet. Seien Sie bitte vorsichtig bei solchen oder ähnlich aussehenden Abfragen.

Reiseschecks

Reiseschecks werden in der Schweiz kaum noch akzeptiert.

Wechselstuben

Obwohl die Schweiz umgeben von der Fremdwährung Euro ist, gibt es erstaunlich wenige Wechselstuben. Man findet sie am Flughafen sowie in größeren Städten (z. B. Western Union). Allerdings wechselt beinahe jede Bankfiliale Euro in Schweizer Franken um. Auch in internationalen Hotels kann man Geld wechseln, was jedoch nicht die günstigste Variante ist.

Erfahrungen und Empfehlungen

Bei einer Reise in die Schweiz muss man sich nicht extra mit Reisegeld versorgen. Es genügt, die bereits vorhandenen Bankkarten mitzunehmen, um

  • bargeldlos zu bezahlen,
  • Bargeld abzuheben.

Bitte beachten Sie, dass einige Banken ein Auslandseinsatzentgelt bei bargeldloser Zahlung in Franken und/oder Bargeldbehebungen am Bancomaten berechnen.

DKB-Kunden empfehlen wir, sich mit Bargeld am Automaten zu versorgen und in bar zu zahlen, um das Auslandseinsatzentgelt zu umgehen, da es bei Bargeldabhebungen nicht anfällt.

Manche öffentlichen Toiletten oder Parkautomaten akzeptieren Euro-Münzgeld. Das ist zwar vom Wechselkurs nicht immer die beste Wahl, aber es funktioniert.

Einreise in die Schweiz

Reisedokumente, Visa-Pflicht, Dauer des Aufenthalts

Für die Einreise in die Schweiz benötigen Sie als deutscher Staatsbürger einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (auch wenn dieser aufgrund des gemeinsamen Schengen-Raums kaum noch kontrolliert wird).

Für 90 Tage Aufenthalt in einem Zeitraum von 180 Tagen benötigen Sie keine weitere Erlaubnis. Möchten Sie länger in der Schweiz bleiben, ist ein Aufenthaltstitel erforderlich, der beim Kantonalen Migrationsamt beantragt wird.

Anmelden von Bargeld

Bargeld kann in unbeschränkter Höhe in die Schweiz transportiert werden.

Ab einer Höhe von 10.000 CHF oder Gegenwert in anderer Währung besteht eine Meldepflicht. Die Meldung wird direkt bei der Einreise am See- oder Flughafen bzw. beim Grenzübergang auf dem Landweg bei der Schweizer Zollstelle / Grenzwachkorps abgegeben.

Die Meldung umfasst die Personalien und die Adresse, den Betrag, Angaben über Herkunft und Verwendungszweck sowie Angaben über die Person, der das Geld gehört, falls es für jemand anderen transportiert wird.

Die Daten werden zentral gespeichert und dienen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus.

Wertpapiere und Schecks (nicht aber Edelmetalle, diese gelten als Ware und müssen als Ware beim Zoll angemeldet werden) sind dem Bargeld gleichgestellt und müssen ebenfalls angemeldet werden.

Die Anmeldung hat neben der Einreise auch bei der Ausreise zu erfolgen. Eine Nicht-Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit. Rechtsgrundlagen: Artikel 130 des Schweizer Zollgesetzes (ZG) und Verordnung über die Kontrolle des grenzüberschreitenden Barmittelverkehrs.

Eröffnen von Bankkonten

Eröffnung eines Bankkontos in der Schweiz

Maestro Card zum Schweizer Bankkonto

Maestro-Card zum Schweizer Bankkonto

Seit Generationen ist die Schweiz dafür bekannt, dass sie ein diskreter Zufluchtsort von kleinen und größeren Vermögen ist. Zum Kundenkreis zählen Kriegsverbrecher, Drogenbarone, Diktatoren und relativ unbescholtene Menschen aus Politik und Wirtschaft bis hin zum kleinen Steuerhinterzieher.

Es gibt jedoch auch genügend (steuer-)ehrliche Menschen, die gerne ein Konto in der Schweiz eröffnen möchten. An die Kontoeröffnung sind formell keine Bedingungen geknüpft. In den vergangenen Jahren ist es aber schwieriger geworden, ein vernünftiges Bankkonto zu bekommen, wenn man nicht gerade ein paar Millionen einzahlen möchte.

Am besten klappt die Kontoeröffnung, wenn man persönlich bei einer Kantonalbank vorstellig wird. Hier lässt sich auch zu für Schweizer Verhältnisse moderaten Konditionen ein Schließfach anmieten.

Travel Cash

Mit Travel Cash gibt es namenslose Bankkarten.

Die Zeiten von Nummernkonten und banklagernder Post sind für neue Kontoeröffnungen vorbei. Bei Kontoeröffnungen gehört es zur neuen Weiß-Geld-Strategie Schweizer Banken, dass Kontoinhaber der Aufhebung des Bankgeheimnisses sowie dem Datenaustausch mit dem Heimatstaat zustimmen.

Im Allgemeinen sind die Konditionen von Schweizer Banken nicht so gut, wie man es von deutschen Banken gewöhnt ist.

Eröffnung eines Bankkontos in Deutschland von der Schweiz aus

Die Herausforderung bei der Eröffnung eines Bankkontos in Deutschland über das Internet ist die Identifizierung des Kunden nach den Regeln des Geldwäschegesetzes. Dieses fordert in § 4 Absatz 3 Nummer 1 den Geburtsort. Dieser ist auf Schweizer ID-Cards und Reisepässen nicht vermerkt. Das macht die Legitimation über die neuen Videochat-Verfahren schwierig.

DKB Visa Card

DKB ist das meist beantragte deutsche Konto von Schweizern.

Es gibt Fälle, in denen Schweizer über die deutsche Grenze gefahren sind und beim PostIdent-Verfahren ihren Geburtsort anderweitig angegeben haben. Dass das bei jeder Poststelle funktioniert, ist jedoch ungewiss.

Die DKB akzeptiert bei Schweizer Staatsbürgen das Verfahren mit dem ID-Formular wie hier beschrieben: DKB Legitimation.

Internationale Überweisungen

Bei den Banküberweisungen zwischen Deutschland und der Schweiz muss man unterscheiden, ob man von einem Euro-Konto auf ein anderes Euro-Konto überweist oder ob es sich beim Gegenkonto um ein CHF-Konto handelt. Weil die Schweiz vom Euro-Währungsraum umgeben ist, gibt es viele Konten in der Schweiz, die in Euro geführt werden.

Die Überweisung in Euro von Euro- zu Euro-Konto läuft im SEPA-Verfahren und kostet nicht mehr als eine Inlandsüberweisung. Sie ist also bei vielen Banken kostenlos und dauert 0 bis 1 Tag.

Bei Überweisungen in Schweizer Franken oder auf bzw. von einem CHF-Konto liegt ein Währungswechsel vor. Es handelt sich dabei um eine Auslandsüberweisung im klassischen Sinn und wird je nach Preisverzeichnis der Bank mit teuren Gebühren belegt.

Wer Kosten sparen möchte, kann TransferWise dazwischen­schalten. Das spart die Gebühren für eine Auslandsüberweisung – weil TransferWise daraus zwei nationale Überweisungen kreiert – und der Wechselkurs von TransferWise ist obendrein meist besser.

Tipps und Ergänzungen

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8 Kommentare zu “Schweiz”

  1. Andreas sagt:

    Wo wechselt man am besten CHF zurück in Euro ohne große Ankaufgebühren zu entrichten? Wohne in München, habe bereits bei Banken gefragt, die schlechteste Kondition hatte die Reisebank.

    In London konnte ich in privaten Stuben fast ohne Gebüren von CHF in Pfund tauschen! Gibt es so einen Möglichkeit auch in München oder gibt es private Treffs um Devisen zum aktuellen Kurs zu handeln??

  2. Rudolf Hüttinger sagt:

    Eine Überweisung von der Schweiz in schweizer Franken, auf ein Konto bei der norisbank, ist nicht ausgeführt worden. Es heisst, „akzeptiert nur Euro-Einzahlungen“, für den Rücktransfer zum Ausgangskonto, wurden dann auch noch „Fremdspesen“, in nicht unerheblicher Höhe, im Vergleich zum Überweisungsbetrag, in Rechnung gestellt.
    Ist dieses Problem bei der Norisbank, bekannt, dürfen sie so handeln?

    • Redaktion sagt:

      Als wir dieses Spezial-Portal gestartet haben, haben wir uns bewusst entschieden nur die besten deutschen Direktbanken zu behandeln (zzgl. ein paar Spezial-Anbieter).

      Das hat zwei wichtige Gründe:

      • arbeitet man mit den besten zusammen, wird man mit weniger Problemen konfrontiert
      • zeitlich können wir gar nicht alle – mehr als 1.500 – Banken in Deutschland behandeln.

      … und wer möchte schon Kunde bei Banken aus der 3. Liga sein, wenn man auch bei den besten Kunde sein kann?

      Die Norisbank gehört nicht zu den von uns beobachteten oder empfohlenen Banken. Wir können hier keinen Support leisten … nehmen aber zu Kenntnis, dass unsere Entscheidung richtig war nicht auf diese Bank zu setzen 😉 Vielen Dank für Ihr Posting!

  3. Sebastian Haller sagt:

    Ich glaube, dass da der Artikel nicht ganz stimmt. Bei der Ein- oder Ausreise besteht in der Schweiz KEINE Meldepflicht von Barmitteln. Nur auf ausdrückliche Befragung, muss der Zollstelle Auskunft erteilt werden.

    Details hier:
    https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/information-private/verbote–beschraenkungen-und-bewilligungen/bargeld–fremdwaehrung–wertpapiere.html

    Rechtsgrundlage: Art. 3 Verordnung über die Kontrolle des grenzüberschreitenden Barmittelverkehrs
    https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20082472/index.html

    Die Referenz im Artikel zu Artikel 130 des Schweizer Zollgesetzes (ZG) erscheint mit fehlerhaft. (Dieser liest sich so: „Der Bundesrat vollzieht dieses Gesetz.“)

    • Gregor sagt:

      Vielen Dank für diese Ergänzung! Ich muss zugegen, dass wir uns in den letzten Jahren sehr zurückgehalten haben über rechtliche Dinge in anderen Ländern zu schreiben und wie man sieht: ganz gut so.

      Umso mehr freue ich mich über Ergänzungen von Lesern! Danke!

  4. F. Lichtenstein sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich möchte mein Portofolio breiter streuen und interessiere mich für den Ankauf von CHF.
    Möchte gerne ein Bargeschäft über 10000 Euro vor Ort tätigen.
    Was würden sie mir empfehlen um Gebühren, schlechte Wechselkurse etc zu vermeiden.
    MfG

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