Konto und Schließfach in der Schweiz
Bei Gesprächen in „Edelmetallerkreisen“ geistern immer wieder Geschichtchen und Halbwahrheiten über die Möglichkeit der Einrichtung eines Bankschließfachs in der Schweiz, häufig erzählt von Leuten, die selbst weder Konto noch Schließfach in der Schweiz haben.
Als Spezialportal für Konten mit Auslandsbezug sind wir seit Jahren selbst aktiv in der Schweiz – sowohl mit Konten als auch mit Schließfächern. Dieser Artikel, gestützt auf unsere eigenen Erfahrungen, soll den aktuellen Informationsstand wiedergeben und Menschen dienlich sein, die ein Konto bzw. ein Bankfach in der Schweiz einrichten wollen.
Die schonungslose Wahrheit
Schweizer Banken wollen keine deutschen „Kleinkunden“. Genau wie bei uns in Deutschland wollen Schweizer Banken Geld verdienen. Dem Kunden wird zwar gerne etwas vom öffentlichen Auftrag der Bank zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, zur Vergabe von Krediten und der Förderung der Region erzählt. Doch eigentlich geht es ums Geldverdienen.
Probieren Sie mal, als Neukunde bei einer deutschen Bank ein Schließfach zu bekommen. Fast unmöglich. Für interessante Bestandskunden macht es eine Bank zwar nicht gerne, aber sie macht es.
Schritte zur Kontoeröffnung in der Schweiz
Als Private-Banking-Kunde erhalten Sie zu jeder Zeit in der Schweiz ein Schließfach. Keine Frage – solche Kunden lieben die Schweizer Banker. Hier kann man Geld verdienen! Aber bitte bringen Sie mindestens 100.000 Euro – besser mehr – an zu verwaltendem Vermögen mit.
Für Private-Banking-Kunden schreiben wir diesen Artikel nicht, denn sie haben es einfach, Konto und Schließfach zu bekommen. Vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin bei Ihrer Wunschbank!
Was muss der „normale“ Bankkunde machen, um ein Konto + Schließfach zu bekommen?
1. Schritt: Sie müssen die richtige Bank finden
- UBS und Credit Suisse wollen Sie nicht (weil Sie kein Private-Banking-Kunde sind),
- Raiffeisen auch nicht (hier wird regelmäßig darauf verwiesen, das man den Wohnsitz oder Arbeitsplatz im Einzugsgebiet der Bank haben muss – Regionalprinzip),
- Postbank auch nicht (hier ist generell schwierig als Deutscher vernünftige Auskünfte zu bekommen – eigene Erfahrung).
- Was bleibt übrig? Die Kantonalbanken.
Die Bundesländer in der Schweiz heißen Kantone. In fast jedem Kanton gibt es eine öffentlich-rechtliche Kantonalbank (heute teilweise als Aktiengesellschaft, aber immer ist die Gebietskörperschaft Eigentümer oder Mehrheitseigner).
Der Marktanteil der Kantonalbanken liegt bei rund 30 Prozent. Sie sind am ehesten mit unseren Sparkassen vergleichbar.
2. Schritt: Fahren Sie zur Kantonalbank
Suchen Sie sich eine Kantonalbank heraus, die Sie gut erreichen können.
Rufen Sie nicht an, um einen Termin für die Einrichtung eines Schließfaches zu vereinbaren. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Sie die Antwort bekommen, dass das leider nicht möglich sei. Bei Kantonalbanken in der Zentralschweiz und südlicher sieht es teilweise etwas anders aus. Sie bekommen nicht so viele Anrufe von Deutschen, die nach einem Schließfach fragen.
Telefonische Terminanfrage meist zwecklos!
Erinnern Sie sich, jede Bank möchte Geld verdienen. Und wenn Sie sofort nach einem Schließfach fragen und nach nichts anderem, hört sich das nicht nach einer aussichtsreichen Kundenbeziehung an.
Fahren Sie besser an einem Vormittag zu Ihrer Wunschfiliale. Stellen Sie sich freundlich vor und fragen, ob eine Kontoeröffnung möglich ist. Bevor der Banker Zeit hat zu antworten, schieben Sie gleich Ihre „Story“ nach. Bitte weitestgehend ehrlich, zumindest aber plausibel!
Beispielsweise reisen Sie öfter in die Schweiz (seien Sie dazu auf Nachfragen, wohin und was Sie da tun, vorbereitet) und möchten künftig gerne mit einer Schweizer Maestro Card elektronisch bezahlen, um Kosten zu sparen.
Mit Konto und Maestro Card bieten Sie der Bank ein „Geschäft“ an, da die Bank hier in ihrem klassischen Bereich an den Gebühren verdient. Sie sollten bereit sein, diese zu tragen.
Eine Kreditkarte muss es nicht unbedingt sein. Kreditkarten sind in der Schweiz überteuert und außerdem müsste man dann Ihre Einkommenssituation beleuchten! Ausnahme: Prepaid-Card.
Entwickelt sich das Gespräch positiv, fragen Sie im späteren Verlauf, wie es mit der Nutzung eines Bankfachs aussieht. Haben Sie auch hier gleich und unaufgefordert Ihre „Story“ parat, beispielsweise, dass die Oma den Kindern Goldmünzen geschenkt habe. Sie wollen diese aber nicht zu Hause aufbewahren. Zudem sollen die Kinder erst darüber verfügen, wenn sie 18 sind.
Sollte eine Nachfrage kommen, warum Sie das Schließfach nicht in Deutschland nehmen, berichten Sie davon, dass Sie Direktbank-Kunde seien oder dass Ihre Filiale leider keine habe.
Freundlich und gut vorbereitet muss man sein.
Die Wahrscheinlichkeit, dass man Ihnen die Eröffnung eines Kontos nebst Maestro Card und Bankfach/Schließfach anbietet, ist relativ hoch. Seien Sie jedoch darauf vorbereitet, dass
- das Konto höhere Gebühren als in Deutschland kostet,
- die Maestro-Card zusätzliche Gebühren kostet,
- das Schließfach Gebühren kostet,
- eine Kaution für das Schließfach hinterlegt werden muss.
Kontoeröffnung oft sofort möglich
Mit etwas Glück hat jemand in der Bank Zeit, Konto und Schließfach sofort einzurichten. Dafür wird circa eine Stunde benötigt. Unbedingt Ausweis oder Reisepass dabei haben!
Andernfalls vereinbaren Sie, die Kontoeröffnung am Nachmittag vorzunehmen – deswegen die Empfehlung, am Vormittag anzureisen. Gleichwohl haben Sie für den Fall, dass es in der ersten Filiale nicht klappt, genügend Zeit, weitere Filialen der Kantonalbank aufzusuchen.
Schweizer Banken bieten übrigens auch EUR-Konten an, was für Sie günstiger sein dürfte, weil der Währungstausch entfällt. Dies passt jedoch leider nicht optimal zu der oben vorgestellten „Story“, ist aber für einen geschickten Akteur durchaus möglich …
3. Schritt: Kostenoptimierung des Schweizer Kontos
Wie oben schon erwähnt, wollen Banken Geld verdienen. Das heißt, wenn Sie das Konto und das Schließfach bekommen, sind Sie zwar Kunde der Bank und haben Ihr Ziel erreicht, doch Sie müssen es sich mit sehr teuren Gebühren erkaufen.
Ein Beispiel einer Kantonalbank: Im April 2013 führte die Bank eine „Abwehrprämie“ ein. Ausländische Kontoinhaber müssen 30 CHF Kontoführungsgebühr pro Monat bezahlen, wenn Sie das Konto nicht aktiv nutzen.
Die Bank geht von einer aktiven Nutzung aus, wenn Geldbewegungen von 500 CHF oder mehr stattfinden. Dann sinkt nämlich die Kontoführungsgebühr auf 5 CHF.
Wenn Sie ein EUR-Konto haben, können Sie leicht und kostenlos das Aktivitätsproblem mit einem monatlichen Dauerauftrag lösen. Zumindest den regelmäßigen Geldeingang. Rücküberweisungen sind ebenfalls kostenfrei.
Beides mit Daueraufträgen zu programmieren, würden wir nicht empfehlen. Das wäre wirklich zu dreist. Lassen Sie es einfach wie eine Sparrate aussehen. Rücküberweisungen oder Belastungen über die Maestro-Card sollten unregelmäßig erfolgen.
Setzen Sie die Maestro-Card ein, verringert sich die Kontoführungsgebühr auf 2,50 CHF. Allerdings fällt bei einer Nutzung außerhalb der Schweiz eine Gebühr von 1,50 CHF pro Vorgang an. Die Nutzung rechnet sich also nur ein Mal im Monat, Nutzung in der Schweiz ausgenommen.
Hinweis: Recherchieren Sie, wie es bei Ihrer Wunsch-Kantonalbank aussieht. Teilen Sie gerne Ihre Erfahrungen als Kommentar am Ende dieser Seite. Vielen Dank!
4. Schritt: Pflegen Sie freundlich Kontakt mit Ihrer Kantonalbank
Nutzen Sie aktiv Ihre Kontoverbindung – beispielsweise für gelegentliche Überweisungen – oder Ihre Maestro Card fürs Bezahlen, dann sind Sie auf dem besten Weg, für die Bank auch ein „guter“ (lohnenswerter) Kunde zu sein.
Gelegentlich besuchen Sie Ihren im Schließfach deponierten Schatz … So baut sich nach und nach eine freundliche Beziehung zu den Bankmitarbeitern auf.
Das Beste daran: Sicher und diskret vor dem Finanzamt
Solange Ihr Konto keine Zinsen erwirtschaftet und sie kein Wertpapierdepot mit Dividenden oder sonstigen Einnahmen in der Schweiz unterhalten, ist keine Angabe dieser Bankverbindung bei der Steuererklärung notwendig. Das deutsche Steuerrecht sieht derzeit lediglich die Versteuerung von Zugewinnen, aber keine Versteuerung von reinem Vermögen vor.
Nutzung als geheime Notfallreserve legal!
Das ist die aktuelle Rechtslage und solange die Vermögenssteuer nicht wieder eingeführt wird, wird sich daran kaum etwas ändern.
Zusammenfassung
Hat man ein Vermögen von mehr als 100.000 Euro und ist bereit, es von einer Schweizer Bank verwalten zu lassen, ist es kein Problem, ein Schließfach dort zu bekommen.
Ist man ein „normaler“ Bankkunde, besteht ebenfalls die Möglichkeit der Einrichtung eines Schweizer Bankschließfachs. Man muss jedoch geschickt vorgehen, da Schweizer Banken grundsätzlich nicht nur Schließfächer vermieten wollen, sondern an einer mannigfaltigen Kundenbeziehung interessiert sind.
Die besten Erfahrungen hat unsere Redaktion – und Freude von uns – mit verschiedenen Kantonalbanken gemacht.
Vielen Dank. Wirklich ein sehr guter und hilfreicher Artikel.
Eine Frage hätte ich gerne beantwortet: Kann man auf den Namen eines Kindes ein Schließfach einrichten lassen?
Hallo Alex,
grundsätzlich kann man ein Schließfach auch auf ein Kind anlegen. Allerdings muss dazu das Kind auch ein Girokonto bei der Bank haben (ein Sparkonto reicht nicht aus, weil dort die Schließfachgebühren nicht abgebucht werden können).
Nicht bei jeder Bank können Kinder bzw. Minderjährige ein Girokonto bekommen. Spezielle Jugendkonten Mal ausgeschlossen, doch die beginnen meistens nicht vor dem 14. bzw. 16. Lebensjahr.
Im Allgemeinen sind Banken skeptisch, wenn ein Schließfach auf ein Kind angelegt werden soll. Vor allem, wenn das Kind einem Alter ist, in dem es nicht die Tragweite überblicken kann.
Die Vermutung könnte nahe liegen, dass jemand sein Vermögen unter dem Namen des Kindes tarnen möchte.
In obskuren „Verbrauchertipps“ kann man gelegentlich lesen, dass man Depots- oder Sparkonten auf Kinder einrichtet, um deren Freibeträge bei der Abgeltungssteuer zu nutzen. Das ist jedoch nur rechtens, wenn das Vermögen tatsächlich an das Kind übertragen wird!
Also: Die Einrichtung eines Bankschließfachs in der Schweiz auf ein Kind ist prinzipiell möglich, kommt jedoch selten vor. Fragen Sie bei der Bank nach. Falls Sie selbst dort schon Kunde sind und ein zusätzliche Schrankfach einrichten möchten, wird das sicherlich einfach sein.
Alternativ: Sollte das Kind über Wertvolle Dinge verfügen – beispielsweise haben die Großeltern Goldmünzen zum Geburtstag geschenkt spricht nichts dagegen diese Gegenstände im Schließfach der Eltern zu deponieren.
Empfehlung: Kennzeichnen Sie jedoch deutlich wem was gehört. Legen Sie beispielsweise die Münzen in einen separaten Umschlag und schreiben den Namen des Kindes darauf.
Die Reaktion.
Aufgrund einer Leseranfrage haben wir eine spezielle Idee zur online bzw. postalischen Kontoeröffnung in der Schweiz entwickelt.
Schauen Sie sich das mal an: https://www.deutscheskonto.org/de/kontoeroeffnung-schweiz-online/
Ich weiß nicht ob das neu ist aber bei den Schweizer Banken bei denen ich nachgeschaut habe, auch bei der TKB, gibt es eigentlich immer einen (winzigen) Guthabenszins auch bei Girokonten -> Diskretion gegenüber deutschem Finanzamt ade. Wäre es eventuell möglich in einer kleinen Aktualisierung oder Ergänzung darauf einzugehen?
Nachtrag: Kantonalbank XXX zahlt keine Zinsen für Guthaben auf dem Privatkonto.
Nachtrag 2: Kantonalbank XXX erlaubt außerdem eine Konteneröffnung per Post.
Vielen Dank für eure wertvollen Artikel. Hierzu eine Frage. Wir sind drei Deutsche und bilden den Vorstand eines Schweizer Vereins welcher kürzlich gegründet wurde. Nun sind wir auf der Suche nach dem richtigen Konto für diesen Verein. Sind euch hierzu Schweizer Banken bekannt, die eine Online-Legitimation oder eine Legitimation bei der Post in Deutschland zulassen? Wie gesagt, Kontoinhaber soll der Verein mit Sitz in der Schweiz sein.
Wir haben als deutsches Ehepaar seit Sommer 2018 ein Konto mit Wertpapierdepot in der Schweiz. Grund: Anderer Rechtsraum. Wir wollen unsere Steuern ehrlich bezahlen, jedoch Steuerrückforderungen einbeziehen, um der Mehrfachbesteuerung zu entgehen. Wie macht man das bei „Deutscher Steuerzahler“, Schweizer Depot, US-Aktien? Höchste Steuerquote wäre: 30%US + 35%CH + 26,375%D. Wir halten dies für ungerecht. Dann gibt es noch die Fälle schweizer, deutsche, britische und Drittstaaten-Aktien. Was tun? Ein Ausweg: dividendenlose Wertpapiere mit nur deutscher Steuerzahlung auf realisierte Kursgewinne.
Wenn man hauptsächlich in US-Aktien investieren möchte und Wert auf einen anderen Rechtsraum legt, wäre es vielleicht ein Gedanke in den US-Raum zu gehen?
Mittlerweile ist in Deutschland der Negativzins eingeführt.
Daher ist ein Konto in der Schweiz nochmal attraktiver geworden.
Ich habe zwei Banken gefunden, die für uns Ausländer
mit Domizil ausserhalb der Schweiz Kontoeröffnungen durchführen.
Stand heute ohne Negativzins.
Die Raiffeisenbank und die Alpha Rheintal Bank.
Die Gebühren für Ausländer halten sich auch in Grenzen
mit 240 CHF bzw. 170 CHF.
Da keine Zinsen gezahlt werden, muss das Konto auch nicht
dem Fiskus offengelegt werden.
Frage: gibt es dennoch einen Haken, den ich bisher
übersehen habe?
Bin für jegliches Feedback dankbar!
Seit einigen Monaten gibt es in der Schweiz übrigens ein Gemeinschaftsprodukt von Swissquote und Postfinance namens „yuh“ welches auch von Deutschen ohne Wohnsitz in der Schweiz online eröffnet werden kann.
https://www.yuh.com/de
Das Konto ist im SEPA Raum kostenlos, man erhält eine Schweizer IBAN und eine ebenfalls kostenlose Debit Mastercard.